Drucksache Nr. 1230/2017:
Einrichtung einer Integrationsgruppe und Aufstockung der Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Gemeinde

Inhalt der Drucksache:

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1230/2017
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Einrichtung einer Integrationsgruppe und Aufstockung der Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Gemeinde

Antrag,

zu beschließen,
folgende Umstrukturierungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Gemeinde, Eichenfeldstraße 12, 30445 Hannover, durchzuführen:
  • eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration (20 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, ganztags) in eine Kindergarten-Integrationsgruppe mit 18 Kindern (davon bis zu vier integrative Plätze) umzuwandeln;
  • die Betreuungszeiten in zwei Kindergartengruppen (je 25 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
  • dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes Hannover (Staki) ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" sowie auf Basis des Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung der verbandlichen Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 30.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -30.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -30.000,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Auf die Einrichtung der Integrationgsgruppe entfallen ca. 1.500 €, die restlichen 28.500 € werden zur Aufstockung der Betreuungszeiten benötigt.

Begründung des Antrages

Die Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Gemeinde verfügt insgesamt über vier Kindergartengruppen.

In einer der Gruppen wird bereits eine Einzelintegrationsmaßnahme für ein Kind mit Behinderung durchgeführt. Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt werden dringend weitere integrative Betreuungsplätze benötigt. Um diesem Bedarf nachzukommen soll die Gruppe in eine integrative Kindergartengruppe mit bis zu vier Integrationsplätzen umgewandelt werden. Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen muss dabei die Gruppe von 20 auf 18 Plätze reduziert werden. Um den besonderen Bedürfnissen der integrativen Betreuung entsprechen zu können, werden die Räumlichkeiten vom Ev.-luth. Stadtkirchenverband als Eigentümer des Kindertagesstättengebäudes umgebaut.

In zwei Gruppen mit je 25 Plätzen wird eine 3/4-Betreuung der Kinder bis 14 Uhr angeboten. In den letzten Jahren werden die 3/4-Angebote immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme dieser Betreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Kinderbetreuung nachgefragt und wahrgenommen. Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz mit Ganztagsbetreuung die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwer zu regeln. Dies verstärkt den Wunsch nach längeren Betreuungszeiten. Der Ev.-luth. Stadtkirchenverband hat daher die Ausweitung der Betreuungszeiten für die Einrichtungen beantragt. Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt. Die Aufstockungen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung zum Doppelhaushalt 2017/2018.

Die Umstrukturierungsmaßnahmen sind mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- als Aufsichtsbehörde abgestimmt, eine entsprechende Änderung der Betriebserlaubnis wird vom Ev.-luth. Stadtkirchenverband beantragt.
51.42 
 / 08.05.2017