Drucksache Nr. 1215/2016:
Vereinbarung über die Durchführung der bodengebundenen Intensivverlegung in Niedersachsen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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1215/2016
1
 

Vereinbarung über die Durchführung der bodengebundenen Intensivverlegung in Niedersachsen

Antrag,

der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung über die Durchführung der bodengebundenen Intensivverlegung in Niedersachsen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Produkt 12701
Rettungsdienst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte -416.918,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -416.918,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -416.918,00 €

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) ist nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) Trägerin des Rettungsdienstes. Die Rettungsdienstleistungen werden im Wesentlichen gegenüber den Mitgliedern der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung sowie gegenüber Selbstzahlern und Hilfebedürftigen erbracht. Weitere Leistungsempfänger sind z.B. Krankenhäuser, die den Rettungsdienst u.a. mit der Durchführung von so genannten Intensivverlegungstransporten beauftragen.

Die Kosten des Rettungsdienstes werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den Krankenkassen, den so genannten Kostenträgern, getragen. Gesetzlich vorgesehen ist, dass der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern privatrechtliche Entgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes vereinbart. Die Summe der Entgelte muss die vom Träger des Rettungsdienstes und den Kostenträgern einvernehmlich festgestellten Gesamtkosten des Rettungsdienstes decken. Maßstab der Feststellung sind die Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes.

Seit 1. April 2008 bietet die Landeshauptstadt Hannover den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen die bodengebundene Intensivverlegung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG als Dienstleistung im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit der Träger gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 NRettDG an. Eine hierfür mit den Kostenträgern geschlossene Vereinbarung über die Durchführung der bodengebundenen Intensivverlegung Niedersachsen hat der Rat mit Beschlussdrucksache Nr. 0806/2008 am 15.05.2008 beschlossen.

Das Budget für die Durchführung der Intensivverlegung wird jährlich mit den Kostenträgern unabhängig vom Budget des Rettungsdienstes verhandelt. Es wurde eine Einigung über das Budget 2016 erzielt. Hierin werden 2.511.514,72 € als Kosten für die Intensivverlegung in Form eines Budgets anerkannt. Die letzte Entgeltanpassung für die bodengebundene Intensivverlegung erfolgte im Jahr 2012. In den Jahren 2013 bis 2015 lagen die erzielten Erträge über den vereinbarten Gesamtkosten.

Die Überdeckung in Höhe von insgesamt 833.835,72 € ist gemäß den Richtlinien für die Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten des Landesauschuss Rettungsdienst (Nr. 2.1) auszugleichen: „Die aus der Bedarfsplanung abgeleiteten und einvernehmlich festgestellten Gesamtkosten sind Grundlage für eine Entgeltvereinbarung (§ 15 Abs. 2 NRettDG). Festgestellte vortragbare Betriebsergebnisse (Über- oder Unterdeckung § 15 Abs. 3 Satz 1 NRettDG) werden zukunftsbezogen übernommen.“ Der Ausgleich erfolgt über zwei Jahre.

Über die Einigung 2016 und die daraus resultierende Entgeltberechnungsgrundlage in Höhe von 2.094.596,86 € soll mit den Kostenträgern die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung abgeschlossen werden.

Die Kalkulation der Entgelte berücksichtigt neben der Entgeltberechnungsgrundlage auch die Einsatzzahlen, Fahrkilometer und die Einsatzprognose für 2016. Die Entgelte verändern sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Jahr 2012 wie folgt:

bisherige Entgelte
Entgelte ab 01.07.2016
Pauschale inkl. 100 km
1.289,05 €
820,00 €
km-Entgelt
6,00 €
3,60 €



In Summe werden sich im Produkt Rettungsdienst die ordentlichen Erträge 2016 um 173.000 Euro reduzieren, da die neuen Entgelte erst für Einsätze ab dem 01.07.2016 abgerechnet werden und die Kostenträger ein Zahlungsziel von vier Wochen nutzen. Im Jahr 2017 werden 416.918 Euro Mindererträge kalkuliert (vgl. Kostentabelle) und im Jahr 2018 243.202 Euro (anteilig für die Monate Januar bis Juli). Eine Anpassung der Entgelte ist dann Mitte 2018 vorgesehen, wenn die gesamte Überdeckung abgebaut ist.


Auf dieser Vereinbarung basierende Tarife gewährleisten, dass die Leitungserbringung Intensivverlegung bedarfsgerecht und wirtschaftlich sichergestellt ist.
37.0 
Hannover / 25.05.2016