Informationsdrucksache Nr. 1193/2019:
Abrechnung des Blocks „Personalkostenabsenkung in Höhe von 8,5 Mio. €“
im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes HSK IX+ (2015 bis 2018)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1193/2019
1
 

Abrechnung des Blocks „Personalkostenabsenkung in Höhe von 8,5 Mio. €“
im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes HSK IX+ (2015 bis 2018)

Mit der Drucksache Nr. 1810/2015 - Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2018 (HSK IX+) – hat der Rat u.a. eine Absenkung der Personalaufwendungen in Höhe von 8,5 Mio. € beschlossen.

Mit dieser Informationsdrucksache wird die Verwaltung über den abschließenden Umsetzungsstand dieser HSK-Maßnahme berichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von dieser Informationsdrucksache sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Drucksache verwiesen.


1.) Sachstand

Das bereits 2014 beschlossene Haushaltssicherungskonzept IX wurde mit der Drucksache 1810/2015 zu HSK IX+ um insgesamt 57,0 Mio. € auf 91,8 Mio. € erweitert. Ein wesentlicher Block von HSK IX+ sieht die dauerhafte Absenkung der Personalaufwendungen um 8,5 Mio. € vor. Das Verfahren zur Umsetzung wurde im Januar 2016 durch das Organisationsrundschreiben 12/2015 veröffentlicht. Danach wurden alle Fachbereiche aufgefordert, bis Ende Mai 2016 die im Rahmen der festgelegten Zielvorgaben zu konkretisierenden Stellenstreichungen unter Angabe des Streichgrundes zu benennen.

Im März 2016 wurde die Kommission HSK IX+ / Aufgabenkritik gebildet, die insbesondere prüfen sollte, ob eine aufgabenkritische Prüfung Grundlage für die Benennung einer Streichstelle durch die Fachbereiche war. Die bis Mitte 2016 vorgelegten Vorschläge wurden in der Kommission mit dem Ergebnis erörtert, dass 75,05 Stellen mit einem Volumen von ca. 5,15 Mio. € die Kriterien von HSK IX+ erfüllten und bis Ende 2025 gestrichen werden könnten. Weitere 16,00 Streichungsvorschläge wurden abgelehnt, weil entweder keine anerkannten Daueraufgaben geprüft wurden, die Auswirkungen nicht HSK-relevant waren oder die Umsetzung gegen Regelungen des Tarifvertrages Beschäftigungssicherung verstoßen würden. Hier mussten die betroffenen Fachbereiche alternative Stellen benennen.

Für den noch offenen HSK-Beitrag in Höhe von ca. 3,35 Mio. € sollten der Kommission zudem noch ergänzende Vorschläge mit aufgabenkritischen Stellenstreichungen vorgelegt werden. Unter Berücksichtigung der von den Dezernaten und Fachbereichen vorgelegten Stellungnahmen wurde im weiteren Verfahren entschieden, die bisherigen Vorgaben für zulässige Streichstellen auszuweiten. Neben Planstellen konnten jetzt auch außerplanmäßige Stellen zur Streichung angeboten werden, wenn die Stelle aufgabenbedingt gestrichen werden konnte, die Aufgabe bereits seit mindestens 4 Jahren wahrgenommen wurde und die Aufgabenwahrnehmung nicht befristet angelegt war. Zudem durfte die Zielvorgabe eines Fachbereiches maximal zu 10% durch eine dauerhafte Absenkung von Sachaufwand erbracht werden. Des Weiteren wurde entschieden, dass bei den Sachkosten eines Arbeitsplatzes nur die von der KGSt anerkannten Sachkosten in Höhe von 9.700 € anerkannt werden konnten.

Im Ergebnis konnten in den dreizehn Sitzungen der Kommission HSK IX+ /Aufgabenkritik aus 196 Einsparvorschlägen insgesamt 113,71 mögliche Streichstellen mit einem Einsparvolumen in Höhe von 8,03 Mio. € (incl. Arbeitsplatzkosten) und Absenkungen beim Sachaufwand in Höhe von ca. 0,47 Mio.€ beschlossen werden. Mit einem Gesamteinsparvolumen in Höhe von 8,50 Mio. € wird die HSK-Vorgabe in Höhe von 8,50 Mio. € erfüllt (siehe auch Anlage). Von den 113,71 möglichen Stellenstreichungen sind bereits 42,28 im Doppelhaushalt 2019/2020 abgebildet, die restlichen 71,43 Stellen wurden mit einem KW-Vermerk versehen. Alle Streichstellen können durch die Berücksichtigung der Altersfluktuation ohne eine Vermittlung der aktuellen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber realisiert werden. Mit dem Gesamtpersonalrat wurde verabredet, dass vor der Streichung einer Stelle durch den Bereich Personal und Organisation geprüft werden muss, ob die mit der Stellenstreichung verbundene Aufgabenkritik als erfüllt angesehen werden kann.


2.) Maßnahmen mit besonderer Öffentlichkeitswirksamkeit

Die Kommission HSK IX+ / Aufgabenkritik hatte im Februar 2017 zudem beschlossen, dass die folgenden aufgabenkritischen Maßnahmen mit besonderer Öffentlichkeitswirksamkeit dem Oberbürgermeister zur Zustimmung vorzulegen seien:

OE 18.7 / Standardreduzierung in der Eigen- und Fremdreinigung um jeweils 1 %

OE 19.32 / Wegfall von Energiesparprojekten

OE 32.22 / Kontrollintensität bei der Überwachung des Prostitutionsgesetzes verringern

OE 32.33 / Rechtsänderung im SG Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit

OE 51.52 / Wegfall der Aufgabe Alkoholprävention

OE 66.14 / 4 mobile Geschwindigkeitsdisplays durch zusätzliche stationäre Geräte ersetzen
OE 66.32 / Wegfall der freiwilligen Aufgabe „Maschsee-Event-Begleitung“

OE 67.31 / Auflösung des kompletten Teams Parkranger (10 Stellen)

Die Parkranger-Stellen waren in den letzten Jahren insbesondere durch Ratsbeschlüsse aufgebaut worden. Insofern hatten sich bereits das Finanzdezernat und das Personal- und Organisationsdezernat gegen diese Maßnahme ausgesprochen und den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün aufgefordert, alternative Maßnahmen zu benennen. Auch beim Wegfall der freiwilligen Aufgabe „Maschsee-Event-Begleitung“ wurde entschieden, dass vom betroffenen Fachbereich ein alternativer Maßnahmenbogen vorgelegt werden müsse. Bei allen anderen Maßnahmen hat der Oberbürgermeister einer möglichen Umsetzung im Rahmen von HSK IX+ zugestimmt.



Bei der Maßnahme „Willkommen Baby“ wurde zur Umsetzung des HSK-Maßnahmenbogens die Beschlussdrucksache Nr. 0904/2019 für die Ratsgremien vorbereitet. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ergibt sich auch durch einen Ratsbeschluss.


3.) Abrechnung der Maßnahme

Die Abrechnung des Maßnahmenblocks „Personalkostenabsenkung in Höhe von 8,5 Mio. €“ wurde im Januar 2019 von der Lenkungsgruppe Verwaltungsentwicklung / HSK mittels Umlaufverfahren beschlossen.

Nach der Unterrichtung des Organisations- und Personalausschuss im April 2019 wird die Abrechnung der beiden HSK-Blöcke vom Fachbereich Finanzen mit der Abrechnung von HSK IX und HSK IX+ Mitte 2019 mit dem Haushaltssicherungsbericht der Ratsversammlung vorgelegt. Diese Drucksache wird im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung auch der Kommunalaufsicht zugänglich gemacht.

18 / Dezernat IV
Hannover / 02.05.2019