Drucksache Nr. 1186/2017 N1:
Planfeststellungsverfahren Schallschutzwand der DB - Wasserstadt Limmer
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1186/2017 N1
2
 

Planfeststellungsverfahren Schallschutzwand der DB - Wasserstadt Limmer
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

1. der als Anlage 3 beigefügten Änderungsempfehlung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer

sowie
2. der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Auf dem ehemaligen Industriegelände der Continental Gummiwerke in Limmer wurden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1535 „Wasserstadt Limmer Ost – 1. Bauabschnitt“ die Voraussetzung für eine Wohnbauentwicklung geschaffen (Ratsbeschluss vom 23.02.2017 - Drucksache Nr. 2639/2016). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde die Schallsituation vor Ort durch diverse Gutachten geprüft. Im Ergebnis war festzuhalten, dass neben einer lärmoptimierten städtebaulichen Planung auch aktiver Schallschutz durch die Verbesserung, d.h. Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwand entlang der Eisenbahnstrecke erforderlich ist.

Vor diesem Hintergrund wurde durch die DB Netz AG ein Planfeststellungsverfahren beantragt. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat als zuständige Behörde die Landeshauptstadt Hannover mit Schreiben vom 31.03.2017 um Stellungnahme bis zum 15.06.2017 zu dem beantragten Bau der Lärmschutzwand gebeten.

Belange der Landeshauptstadt Hannover sind, nach Prüfung durch die betroffenen Fachbereiche, nicht berührt.

In seiner Sitzung am 10.05.2017 hat der Stadtbezirksrat Linden-Limmer (Ergänzungsantrag Nr. 15-1261/2017) mehrheitlich beschlossen, die Begrünung der Lärmschutzwand zu fordern. Diesem Antrag schließt sich die Verwaltung an und bittet der entsprechend ergänzten Stellungnahme (Anlage 1) zuzustimmen.

Die Lärmschutzwand erstreckt sich insgesamt über eine Länge von 1.141,5 m und wird mit einer Höhe von 4,5 m über Schienenoberkante errichtet. Die vorhandene Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,00 m über SO wird dabei durch die neue Lärmschutzwand mit 4,50 m Höhe ersetzt. Im Bereich der Eisenbahnüberführung über die Wunstorfer Straße wird die Lärmschutzwand auf eine Höhe von 2,50 m abgesenkt.

Der Bau der Lärmschutzwand ist für ca. Mitte 2018 geplant.

Die Unterlagen zur Planfeststellung können während der öffentlichen Auslegung vom 02.05.17 bis 01.06.17 unter folgendem Link online eingesehen werden:
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview





Dieser Drucksache sind folgende Anlagen beigefügt:

Anlage 1: Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
Anlage 2: Übersichtskarte
Anlage 3: Ergänzungsantrag Drucksache Nr.: 15-1261/2017
61.15 
Hannover / 24.05.2017