Drucksache Nr. 1183/2004 N1:
Bebauungsplan Nr. 24, 6. Änderung - Heinrich-Heine-Straße -
Vereinfachtes Verfahren
- Textliche Änderung -
Verzicht auf die frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1183/2004 N1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 24, 6. Änderung - Heinrich-Heine-Straße -
Vereinfachtes Verfahren
- Textliche Änderung -
Verzicht auf die frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. den Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 13 BauGB zu beschließen,
2. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24, 6. Änderung zu beschließen,
3. dem Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung zuzustimmen,
4. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Umstellung der Art der baulichen Nutzung auf die BauNVO 1990 werden Gender-Aspekte im Bebauungsplan nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan Nr. 24 ist einer von 13 Bebauungsplänen, die 1971 in einem Sammelverfahren hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung von der Bauordnung für die Hauptstadt Hannover von 1953 1943 auf die BauNVO 1968 umgestellt wurden. Die Umstellung für den Bebauungsplan Nr. 24 erfolgte im Rahmen der 5. Änderung des Planes.
Die 13 Bebauungspläne gehören zu den Bebauungsplänen, die zwischen 1970 und 1975 nicht ordnungsgemäß ausgefertigt worden sind. Eine Behebung dieses Verfahrensfehlers durch ein ergänzendes Verfahren, wie dies 2002 für 182 Bebauungspläne durch Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses erfolgt ist (Beschlussdrucksache Nr. 3080/2002), kommt für die 13 Bebauungspläne nicht in Frage, weil in dem Sammelverfahren für die Umstellung auf die BauNVO 1968 eine ordnungsgemäße Abwägung nicht stattgefunden hat (fehlende Planbegründung) und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange unterlassen wurde. Da eine Anpassung des aus dem Jahre 1951 stammenden Bebauungsplanes Nr. 24 an die neuen städtebaulichen Vorschriften – reine Wohngebiete (WR) - nach wie vor sinnvoll ist, schlägt die Verwaltung vor, die Umstellung auf die BauNVO, diesmal allerdings auf die aktuelle Fassung von 1990, im Rahmen der 6. Änderung zu wiederholen. Eine theoretisch denkbare gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 24 mit der Konsequenz, dass ein Rechtszustand nach § 34 BauGB – „unbeplanter Innenbereich“ – herbeigeführt wird, sollte nicht in Erwägung gezogen werden, weil die bestehenden planerisch Festsetzungen insbesondere für die ruhigen Innenbereiche der Baublöcke Rechtssicherheit vermitteln.

Von der Umstellung auf die BauNVO 1990 ist lediglich die Art der baulichen Nutzung betroffen, daher reicht eine textliche Änderung aus. Da mit der Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger verzichtet werden.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um die Rechtsverbindlichkeit der Satzung über dem Bebauungsplan herbeizuführen.

Am 16.06.04 beschloss der Bezirksrat Südstadt-Bult den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund der am 20.07.04 in Kraft getretenen Novellierung des BauGB (Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches zur Anpassung an die EU-Richtlinien) und aufgrund neuer im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gewonnenen Erkenntnisse wurden die Präambel der textlichen Änderung und die Planbegründung überarbeitet.
61.3 (alt) / 61.12 (neu)
Hannover / 23.07.2004