Informationsdrucksache Nr. 1179/2023:
Gleichstellungsbericht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz §9
Berichtszeitraum: 2019-2021

Inhalt der Drucksache:

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1179/2023
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Gleichstellungsbericht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz §9
Berichtszeitraum: 2019-2021

Nach §9 NKomVG berichtet „der Hauptverwaltungsbeamte […] der Vertretung gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen, die die Kommune zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen“. Seit 2004 berichtet die Landeshauptstadt Hannover (LHH) regelmäßig über ihre Gleichstellungsarbeit und nimmt dabei die Tätigkeiten im Bereich Personal, die Maßnahmen und Angebote für die Einwohner*innen sowie die Aktivitäten des Referats für Frauen und Gleichstellung in den Blick. Die Berichterstattung für die Jahre 2019 bis 2021 erfolgt nun abweichend von der bisherigen Struktur in zwei Teilen:

· Bericht der Gleichstellungsbeauftragten und die Schwerpunkte in der Arbeit des Referats für Frauen und Gleichstellung

· Evaluation der Gleichstellungsarbeit der LHH und Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die weitere Arbeit.


Während der Bericht der Gleichstellungsbeauftragten auch Bestandteil der vorhergehenden Berichte war, wird die Evaluation zum ersten Mal durchgeführt. Im Fokus der Evaluation steht die Frage, wie in der Stadtverwaltung Hannover die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern umgesetzt wird. Sie hat zum Ziel:

· den Status Quo in Sachen Gleichstellung aus Perspektive von Leitungs- und Führungskräften sowie Beschäftigten zu ermitteln,

· gute Beispiele herauszustellen,

· Handlungsfelder sichtbar zu machen sowie

· auf Basis der Befunde und gemeinsam mit der verwaltungsinternen Begleitgruppe Ideen für Veränderungen im Hinblick auf Maßnahmen und Strukturen zu formulieren.


Darüber hinaus trägt diese Evaluation implizit dazu bei, den Mitarbeitenden und Führungskräften der Landeshauptstadt Hannover zu vermitteln, dass es sich bei der Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit um einen Verfassungsauftrag handelt und dass die Berücksichtigung von Gender-Aspekten dazu dient, die Adressat*innen und die Auswirkungen auf diese zielgerichteter in den Blick zu nehmen.

Im Rahmen der Evaluation werden verschiedene Erhebungsmethoden angewendet. Neben einer Befragung der Mitarbeiter*innen über einen standardisierten Fragebogen, Interviews und Gruppendiskussionen mit Expert*innen sind unter anderem auch Interviews mit Dezernent*innen und Fachbereichsleitungen geplant. Unmittelbar im Fokus steht die Perspektive nach innen, mittelbar sind auch Erkenntnisse über ihre Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft möglich.

Die Evaluation wird von Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH, einem außeruniversitären Forschungsinstitut in Göttingen, durchgeführt. Unterstützt wird Zoom von einer verwaltungsinternen Begleitgruppe bestehend aus Vertreterinnen von GB, GPR, OE 18 und GB OB. Ziel ist es, die Evaluation im 3. und 4. Quartal in den Ratsgremien zu diskutieren. Der Bericht der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt mit dieser Drucksache. Ergänzt wird die Berichterstattung zudem durch den Rechenschaftsbericht zum Gleichstellungsplan für die Jahre 2020 bis 2022, der ebenfalls in diesem Jahr veröffentlicht werden wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Referat für Frauen und Gleichstellung und die Gleichstellungsbeauftragte sollen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beitragen. Dementsprechend sollen Frauen und Männer, Mädchen und Jungen in ihrer Unterschiedlichkeit und mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen angesprochen werden, um weiterer Geschlechtersegregation entgegenzuwirken. Die Aktivitäten des Referats sowie die Veranstaltungen, Projekte und Beratungsstellen, die gefördert werden, haben Geschlechtergerechtigkeit über das System der Zweigeschlechtlichkeit hinaus als Ziel.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.


GB 
Hannover / 25.05.2023