Drucksache Nr. 1178/2009:
Anerkennung und Förderung einer 2-gruppigen bilingualen Kindertagesstätte in Trägerschaft des Vereins "Solecitos" e.V.

Inhalt der Drucksache:

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1178/2009
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Anerkennung und Förderung einer 2-gruppigen bilingualen Kindertagesstätte in Trägerschaft des Vereins "Solecitos" e.V.

Antrag,

zu beschließen,
  • den Verein "Solecitos" als Träger einer bilingualen Einrichtung (deutsch-spanisch) in Hannover-List, Lister-Kirchweg, mit einer Krippen- und einer Kindergartengruppe anzuerkennen und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.08.2009, die laufende Förderung für das vorgenannte Angebot entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4645.901/9880400Zuwendungen205.200,00 €4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten400,00 €
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt205.600,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-205.600,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Vahrenwald/List besteht weiterhin ein Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen.
Der Verein "Solecitos" e.V. plant eine zweigruppige Kindertagesstätte als bilinguale Einrichtung mit einer deutsch-spanischen Ausrichtung. Durch dieses Angebot wird es möglich 25 Kindergarten- und 15 Krippenplätze im Stadtbezirk Vahrenwald/List anzubieten.
Mit Hilfe eines Investors wird am Lister Kirchweg ein Neubau entstehen, der die entsprechenden räumlichen Bedingungen für den Betrieb einer zweigruppigen Kindertagesstätte berücksichtigt.
Das Gesamtgrundstück ist rd. 900 m² groß und bietet dem Gebäude und der notwendigen Außenspielfläche Gestaltungsfreiraum. Die Abwicklung der gesamten Baumaßnahme obliegt dem Investor und der Verein mietet die Räumlichkeiten an.
Für dieses Projekt wurde ein Antrag gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) bei der Landesschulbehörde gestellt.
Der Landeshauptstadt Hannover entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel für die Krippengruppe in Höhe von max. 5000,00 €, keine Investitionskosten. Diese städtische Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung dieses Zuschusses auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5% der Gesamtkosten).
Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten in Höhe von 205.200,00 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Das geplante Platzangebot sichert zum einen den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren bei. Alle Plätze sollen dazu dienen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Der Träger wird sich in der Kommission Kinder-und Jugendhilfeplanung vorstellen und beabsichtigt den Betrieb zum 01.08.2009 aufzunehmen.
51.4 
Hannover / 18.05.2009