Anfrage Nr. 1177/2012:
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Wohnungsprostitution, speziell in der Podbielskistraße

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Wohnungsprostitution, speziell in der Podbielskistraße

In Hannover gibt es, neben dem Straßenstrich und den bekannten Bordellen (Steintor, Braunstraße etc.), etliche Wohnungen – oft in anonymen Wohnanlagen – in denen die sog. Wohnungsprostitution stattfindet.

So sind z.B. allein in zwei Mehrfamilienhäusern auf der Podbielskistraße ca. 20 weibliche Prostituierte in diversen Wohnungen beschäftigt. (Die genaue Adresse kann auf Anfrage mitgeteilt werden.)

Die Nutzung von Wohnungen in einem Allgemeinen Wohngebiet zu Zwecken der gewerbsmäßigen Prostitution stellt eine Zweckentfremdung von Wohnraum dar.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 30.06.2010 – 1V 410/10 – stellt die Wohnungsprostitution eine unzulässige gewerbliche Nutzung des Gebäudes dar.

Überdies trägt die Wohnungsprostitution zu einer starken Wertminderung der Wohnungen der seriösen Eigentümer innerhalb der betroffenen Immobilie bei.

Auch die im Parterre angesiedelten Gewerbeeinheiten von seriösen Firmeninhabern innerhalb solcher teilweise für Prostitution genutzten Immobilien erfahren eine starke Wertminderung, so dass sie fast unverkäuflich sind.

Besonders schwerwiegend ist die mit der Wohnungsprostitution einhergehende Belästigung bzw. Geschäftsschädigung der ansässigen Bewohner und der Firmeninhaber in solchen Immobilien sowie der gesamten Nachbarschaft entweder durch die Prostituierten selbst oder durch die Zuhälter und die Freier.

Die Haustüren stehen offen, es wird an den „falschen“ Wohnungstüren geklingelt, die Zuhälter stehen telefonierend vor den Läden der ansässigen Firmeninhaber herum, die Prostituierten zeigen sich in provokanter Weise leicht bekleidet an den Fenstern, auf den Balkonen und vor dem Haus. Kinder werden durch solch ein Milieu nachhaltig geschädigt. Wer sich beschwert, wird bedroht oder durch Sachbeschädigungen eingeschüchtert. (Zeugenberichte dazu liegen der HANNOVERANER-Fraktion vor.)

Es gibt (auswärtige) Wohnungseigentümer, die Ihre Wohnungen schwarz an Prostituierte vermieten, nur an den Einnahmen, nicht aber an der Gebäudeerhaltung interessiert sind.

Die Frauen, die in den Wohnungsbordellen ihre Dienste anbieten, sind nicht selten nur für einen kurzen Zeitraum in der Stadt und werden nach wenigen Wochen durch andere Frauen "ersetzt". Es ist zu vermuten, dass sie keine Steuern entrichten, obwohl auch für "durchreisende erwerbstätige Personen" aus dem EU-Ausland eine Steuerpflicht besteht.

Bei vielen von ihnen stellt sich überdies die Frage, ob diese Frauen nicht selber die Opfer von Menschenhandel und skrupellosen Geschäftemachern sind.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Wohnungsbordelle gibt es in Hannover, wie viele Prostituierte arbeiten dort insgesamt, woher kommen sie, welchen Status haben sie, wie viele von ihnen sind offiziell angemeldet, und welche Kontrollmöglichkeiten hat die Stadt über diesen Sektor?

2. Was unternimmt die Stadt, um die unhaltbaren und großenteils illegalen Zustände, die mit der Wohnungsprostitution in den Wohnbereichen einhergehen, zu unterbinden oder zumindest deutlich zu lindern und damit die unbeteiligten, aber leidtragenden Bürger zu schützen?

3. Wie viele Steuereinnahmen entgehen der Stadt schätzungsweise jährlich durch die illegale Prostitution in den Wohnbereichen, und was plant die Stadt, um diese Situation zu ändern?



Jens Böning
Fraktionsvorsitzender