Drucksache Nr. 1170/2009:
Stadtteilgespräch Roderbruch e.V.

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 05.06.2009: Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung: Abgesetzt
  • 07.08.2009: Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung: Einstimmig
  • 24.08.2009: Jugendhilfeausschuss: Einstimmig
  • 10.09.2009: Verwaltungsausschuss: Einstimmig

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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1170/2009
3
 

Stadtteilgespräch Roderbruch e.V.

Antrag,

zu beschließen, den Verein „Stadtteilgespräch Roderbruch e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein „Stadtteilgespräch Roderbruch e. V.“ in den Planungen, in den Projekten, den pädagogischen Angeboten und der interkulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verein „Stadtteilgespräch Roderbruch e. V.“ hat (mit Datum: 11.01.2009) beantragt, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt zu werden.
Eine Anerkennung ist möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt.
Voraussetzungen hierfür sind, dass der betreffende Träger

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII seit mindestens drei
Jahren tätig ist,
2. aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht
unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten
imstande ist und
3. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.



Die Satzung des Vereins „Stadtteilgespräch Roderbruch e. V.“ nennt als primäre Ziele die Förderung internationaler Gesinnung,
die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, den Völkerverständigungsgedanken und die Jugendpflege. Dadurch wird die Verbesserung des kulturellen, interkulturellen und sozialen Zusammenlebens explizit hervorgehoben.
Die Angebote des Vereins sind im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld angesiedelt und richten sich speziell an Kinder und Jugendliche sowie Bewohnerinnen und Bewohner des Wohngebietes Roderbruch.

Die Satzung des Vereins ist als Anlage 1 beigefügt.

Das Stadtteilgespräch Roderbruch besteht seit 1975 als ein Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen, Bürgern und Institutionen in Groß Buchholz und Roderbruch.

Der Verein führt seit ca.1997 regelmäßig Projekte für Kinder und Jugendliche speziell im Wohngebiet Roderbruch durch.

Der Verein wurde 1992 gegründet und ist seit dem 08. April 1992 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover eingetragen (Anlage 2).

Gemäß der Zielsetzung des Vereins werden u.a. folgende Schwerpunkte wahrgenommen:

1. Initiierung und Unterstützung von Bildungs- und Kulturveranstaltungen zur
Integration von Ausländern und Aussiedlern
2. Schaffung von Orten der Begegnung für ausländische und deutsche Kinder und
Jugendliche
3. Entwicklung von Angeboten zur Förderung von sozial benachteiligten
Bevölkerungsgruppen

Die Satzungsziele werden durch folgende Aktivitäten des Vereins umgesetzt:
  • Stadtteilprojekte für Kinder und Jugendliche, z. B. die Internationale
Kinderstadt 2005
  • Organisation und Durchführung von Stadtteilfesten, Flohmärkten und Runden
Tischen zu aktuellen Themen
  • Nachbarschaftsinitiativen, z.B. Projekt „Hallo Nachbar“ von 2005 bis Dezember 2008
  • Erstellung eines Kinderstadtteilplanes
  • Malatelier 2007 für Kinder und Jugendliche
  • Bildungsprojekt „Hallo Einstein“ im sozialen Brennpunkt Osterfelddamm/Kosselhof
(Schwerpunkte: Hausaufgabenbetreuung, Bildungsangebote für Kinder und Eltern)


Der Verein „Stadtteilgespräch Roderbruch e.V.“ wird in Kooperation verschiedenster Personen, Institutionen und Initiativen im Stadtbezirk Buchholz – Kleefeld gestaltet und insbesondere unterstützt von Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V., BürgerInnen des Stadtteils, Bezirksrat, Einrichtungen und Dienste der Landeshauptstadt Hannover, Diakonisches Werk, Kulturtreff Roderbruch, Arbeiterwohlfahrt, Ortsansässige Geschäftsleute und Firmen, Kirchen, Schulen, Städtischen Einrichtungen, Parteien, Polizei, Quartiermanagement Landeshauptstadt Hannover, Vereine, Wohnungsbauunternehmen, Bürgerstiftung Hannover.
Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist im Sinne der Förderung der Jugendhilfe anerkannt.
Der entsprechende Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover liegt vor (Anlage 3).

Mit dem Vorstand des Vereins ist im März 2009 ein ausführliches Gespräch zum vorliegenden Antrag geführt worden.

Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Verein einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leistet.
51.5 
Hannover / 15.05.2009