Drucksache Nr. 1168/2020:
Umstrukturierung des städtischen Familienzentrums Gronostraße

Inhalt der Drucksache:

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1168/2020
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Umstrukturierung des städtischen Familienzentrums Gronostraße

Antrag,

zu beschließen,
  • im Familienzentrum Gronostraße, Gronostraße 9c, 30459 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, zum 01.08.2020 zwei Hortgruppen mit je 15 Plätzen zu schließen und an deren Stelle eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen (in Ganztagsbetreuung) einzurichten
  • sowie eine weitere Hortgruppe von 15 Plätzen auf 20 Plätze zu erweitern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.901.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €17,000.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit (€17,000.00)
€0.00

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €26,800.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte (€40,600.00)
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen (€33,200.00)
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €1,700.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €500.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen (€1,800.00)
  
Saldo ordentliches Ergebnis €19,000.00
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt €19,000.00
Die Pauschale für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen wird für die Anschaffung altersgerechter Möbel benötigt. Für eine nahezu kostendeckende Bezuschussung dieser investiven Maßnahme sind Fördermittel beim Land Niedersachsen und der Region Hannover beantragt worden. Unter der Ertragsposition „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ sind die Personalkostenzuwendungen des Landes Niedersachsen aufgeführt. Bei den „Privatrechtlichen Entgelten“ handelt es sich um Elternbeiträge, die mit Reduzierung des Hortes wegfallen. Die Position „sonstige ordentliche Aufwendungen“ gibt den Minderaufwand für Sachkosten wieder.

Begründung des Antrages

Im Familienzentrum Gronostraße werden insgesamt zwei Krippen-, vier Kindergartengruppen (davon eine integrative Gruppe) und drei Hortgruppen betreut. Die Hortgruppen sind im separaten Nebengebäude angesiedelt.

Alle Grundschulen im Einzugsgebiet des Familienzentrums Gronostraße bieten inzwischen eine Ganztagsbetreuung an. Vor diesem Hintergrund konnte bereits in 2018 ein starker Rückgang bei der Hortplatzanfrage verzeichnet werden. Seit dem 01.08.2019 konnte die dritte Hortgruppe aufgrund des starken Nachfragerückgangs nicht mehr belegt werden. Eine zweite Hortgruppe kann seit einiger Zeit ebenfalls nicht mehr voll belegt werden.

Dahingegen nimmt die Nachfrage nach Kindergartenplätzen aufgrund eines Generationenwechsels im Stadtteil sowie geburtenstarker Jahrgänge deutlich zu. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, sollen zwei Hortgruppen geschlossen und an deren Stelle eine Kindergartengruppe in Betrieb genommen werden. Die Zusammenfassung der beiden Hortgruppen zu einer Kindergartengruppe ist aus räumlichen sowie baurechtlichen Gründen notwendig und stellt eine unverzichtbare Voraussetzung für die Umstrukturierung dar. Nach Schließung der beiden o.g. Hortgruppen wird weiterhin eine Hortgruppe im Haus verbleiben.

Gemäß den Anforderungen des § 7 Abs. 2 S. 3 des Nds. KiTaG werden in der Einrichtung Hortgruppen mit 15 und Kindergartengruppen mit 18 Plätzen belegt. Um die bereits betreuten Hortkinder nach der Umstrukturierung weiter betreuen zu können, soll die verbleibende Hortgruppe temporär auf 20 Plätze aufgestockt werden. Aufgrund der hohen Bedarfe im Stadtteil soll auch die Kindergartengruppe temporär auf 20 Plätze erweitert werden. Sobald die Bedarfe es zulassen, können die Gruppengrößen wieder reduziert werden.

Die Umstrukturierung erfordert einige Umbaumaßnahmen. So wird z.B. der bisherige Sanitärbereich des Hortes altersgerecht für den Kindergarten umgebaut. Darüber hinaus werden brandschutz- und sicherheitsrelevante Anpassungen bei den Fluchtwegen sowie Ausgangstüren vorgenommen. Diese sind mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- abgestimmt. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
51.42 
 / May 27, 2020