Drucksache Nr. 1168/2011:
Erneuerung der Debberoder Straße, 2. Bauabschnitt

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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1168/2011
1
 

Erneuerung der Debberoder Straße, 2. Bauabschnitt

Antrag,

der Grunderneuerung der Debberoder Straße im Anschluss an den 1. Bauabschnitt (2010) bis zum Ortseingang Wülferode gemäß der Anlage 1 mit Gesamtkosten in Höhe von
500.000 €, der Mittelfreigabe und dem Baubeginn zuzustimmen.

● Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55c Abs. 3 NGO

● Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 57 Abs. 2, NGO

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt 2011

Investititionsmaßnahme: I.54201.002

Bezeichnung: Kreisstraßen, Debberoder Straße

Ansatz 2011 anteilig: 500.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen, da lediglich die Fahrbahn in den vorhandenen Abmessungen erneuert wird.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54201.002
Kreisstraßen / Debberoder Straße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 500.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -500.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54201
Kreisstraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 12.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 12.500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -25.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -25.000,00 €
Die Gesamtmaßnahme sollte ursprünglich in den Jahren 2011 und 2012 umgesetzt werden. Aufgrund des außergewöhnlichen Winters 2009/2010 haben sich Schäden gezeigt, die die Verkehrssicherheit sehr stark beeinträchtigen. Deshalb wurde der erste Abschnitt bereits im Jahr 2010 erneuert. Die Erneuerung des zweiten Abschnitts der Debberoder Straße ist für 2011 vorgesehen.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Debberoder Straße ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes der Landeshauptstadt Hannover. Sie ist als Kreisstraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet und verbindet den Stadtteil Wülferode mit der Stadt Laatzen. Dabei geht die Debberoder Straße in Laatzen in die Wülferoder Straße über.

Im Bestand hat die Fahrbahn eine Breite von 5,00 m und ist nicht in Fahrstreifen für den Richtungsverkehr unterteilt. Die Straße ist seitlich mit einer Baumreihe eingefasst. An die Fahrbahn schließt auf beiden Seiten ein zum Teil befestigter Streifen an. Dann folgt ein Grünstreifen bis zur Baumreihe. Der Abstand zwischen Fahrbahnkante und Baumstammmitte beträgt etwa 2,50 m. (Anlage 1)

Anliegend an die Debberoder Straße sind überwiegend landwirtschaftlich genutzte Felder.

Die beiden starken Winter 2009/2010 und 2010/2011 haben derartige Schäden in der Fahrbahn hervorgerufen, dass eine Grunderneuerung unbedingt erforderlich ist. Die maximal zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h, die seit Anfang 2010 in diesem Abschnitt gilt, ist bis zur Grunderneuerung aufrecht zu erhalten.

Mit technischen und finanziellen Mitteln ist die Unterhaltung der Fahrbahnbefestigung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wirtschaftlich nicht mehr möglich.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die Fahrbahn wird zwischen dem Ende des 1. Bauabschnitts und dem Ortseingang Wülferode gemäß der Anlage 1 erneuert.

Der neue Fahrbahnquerschnitt soll eine Breite von 5,00 m erhalten und jeweils eine Bankette von 0,25 m auf beiden Seiten. Dieser Querschnitt ist für Verbindungsstraßen ausreichend, eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Straße ist damit gegeben. Bei der Wahl der Fahrbahnstärke ist zu berücksichtigen, dass die Debberoder Straße überwiegend von schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt wird.

Die Fahrbahn soll wie derzeit auch mittig zwischen den Bäumen verlaufen, sodass an der Linienführung dieser Straße keine Änderungen vorgenommen werden.

Die bestehenden Bäume werden bei Bedarf während der Baumaßnahme geschützt und bleiben erhalten.

Die Entwässerung der Straße erfolgt wie bisher über die Bankette in Straßengräben.

Die Grunderneuerung erfolgt in der Form, dass die vorhandene Fahrbahnbefestigung der Debberoder Straße profiliert wird, um dann auf den vorhandenen Fahrbahnaufbau eine Asphaltdecke aufzubringen.

Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 1.500 m.

3. Kosten

Die Kosten für diesen zweiten Bauabschnitt betragen ca. 500.000 €.

Bei der Baumaßnahme kommt die Straßenausbaubeitragssatzung nicht zur Anwendung. Die Grunderneuerung der Debberoder Straße wird aufgrund des Fahrbahnzustandes erforderlich. Die unabweisbare Grunderneuerung der Debberoder Straße bewirkt für die Anlieger keine beitragsrelevanten Sondervorteile im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung.

4. UVP

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

5. Bauzeit / Bauablauf

Mit der Baumaßnahme soll nach den Sommerferien 2011 begonnen werden, die Bauzeit wird voraussichtlich einen Monat betragen. Die vorgestellte Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt umgesetzt werden.

66.3 3
Hannover / 19.05.2011