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Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Bezirksrat Mitte zur DS Nr.: 1160/2015, Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kinder-
tagesstätte Dreifaltigkeit, Holscherstraße 17 im Stadtteil Oststadt
Antrag,
dem Änderungsantrag (DS Nr.: 15-1422/2015 siehe Anlage) des Stadtbezirksrates Mitte zur DS Nr.: 1160/2015 nicht zu folgen und der Ursprungsdrucksache 1160/2015 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Entsprechende Maßgaben werden berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Im Stadtbezirk Mitte, insbesondere in den Stadtteilen Mitte und Oststadt, ist der Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen bei weitem nicht gedeckt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Umsetzung einer Einzelintegration in einer Kindergartengruppe unterliegt gesetzlichen Regelungen. Insofern hat die Verwaltung keinerlei Ermessen.
Grundlage dafür ist § 7 Abs. 2 Satz 2 KiTaG. Danach ist der besondere Aufwand für die Förderung von Kindern mit Behinderung bei der Festlegung der Gruppengröße zu berücksichtigen. Demzufolge ist die Gruppengröße auf 20 Plätze zu reduzieren. Wird dies nicht umgesetzt, erteilt das Nds. Kultusministerium keine Betriebserlaubnis für eine Einzelintegration und somit kann dann keine Betreuung stattfinden.
Die Verwaltung muss daher an der Beschlussdrucksache 1160/2015 fest halten.
51.42
Hannover / 22.06.2015