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"Verein der Freunde der GS Mengendamm e.V. " - Dauerhafte Förderung der beiden Hortgruppen -
Antrag,
der dauerhaften Förderung beider Hortgruppen des "Vereines der Freunde der GS Mengendamm e.V." zum 01.08.2004, nach den Förderrichtlinien von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen und gemeinnützig anerkannten Vereinen (DS 364/95), in Verbindung mit den Rahmenbedingungen zur Neuordnung von Betreuungsmodellen für den Hortbereich (DS 1853/2001),
zuzustimmen.
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die 3. verbleibende Gruppe weiterhin als Schulergänzende Maßnahme (SBM) mit den erforderlichen Mitteln gefördert wird.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die mit der Beschlussempfehlung verbundene Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen aus, da das Hortplatzangebot gleichermaßen Eltern und Kindern zugute kommt. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 140.000,00 € | 1.4645.718100.5* |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 140.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -140.000,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an die Träger/Vereine. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung
Zum 01.08.2002 wurde die Grundschule Mengendamm in eine "Verlässliche Grundschule" umgewandelt.
Der Verein "Freunde der GS Mengendamm e.V." startete seine drei Betreuungsgruppen als Innovative Modellprojekte und als Schulergänzende Maßnahme (SBM).
In den darauf folgenden Jahren beantragte der Verein die Anerkennung und Förderung seiner Gruppen als Regelhorteinrichtung.
Da die räumliche sowie personelle Ausstattung der Schulkinderbetreuung den Rahmenbedinugungen für eine Regelhorteinrichtung entspricht, wurde seitens des Nieders. Landesjugendamtes eine entsprechende Betriebserlaubnis erteilt.
Darüber hinaus kann dem Verein weiterhin die Schulraumnutzung zugesichert werden.
Unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen konnte, mit Beschluss der Dezernetenkonferenz, einer Umwandlung von zwei Gruppen in Regelhorte zunächst bis zum 31.07.2004 befristet zugestimmt werden.
Die 3. Gruppe wurde als SBM weitergeführt.
In Hinblick auf die Erstellung eines stadtweiten Gesamtkonzeptes zur Reinvestition der im Rahmen der Verlässlichen Grundschule eingesparten Haushaltsmittel, schlägt die Verwaltung für diesen Schulstandort vor, die beiden befristeten Hortgruppen dauerhaft abzusichern und die 3. Betreuungsgruppe nach wie vor als SBM zu fördern.
Vor dem Hintergrund eines breit gefächerten, den unterschiedlichen Betreuungsbedarfen von Eltern und Kindern angepaßten Angebotes, wird diese Lösung für sinnvoll angesehen.
Die Umwandlung der 3. Gruppe in eine Hortgruppe würde Mehrkosten von rd. 70.000 € verursachen.
51.41
Hannover / 17.05.2004