Drucksache Nr. 1121/2023:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1638, 1. Änderung - Lyonel-Feininger-Weg
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1121/2023
4
 

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1638, 1. Änderung - Lyonel-Feininger-Weg
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplans Nr. 1638, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkenn- bar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Bebauungsplan hat keine negativen Auswirkungen auf das Klima, da er lediglich Gestaltungsvorschriften zum Inhalt hat und keine zusätzlichen Baurechte begründet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1638, 1. Änderung wird das Ziel verfolgt, das vorhandene homogene Erscheinungsbild zu bewahren und eine langfristige und sinnvolle bauliche Nutzung in einem attraktiven gestalterischen Rahmen zu ermöglichen.

Anlass der Planaufstellung war ein Bauantrag für das Grundstück Lyonel-Feininger-Weg 2, 4 und 6 (derzeit Burgwedeler Straße 66, 66a), der die Aufstockung des Bestandgebäudes vorsah. Nach den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1638 wäre das Vorhaben genehmigungsfähig, obwohl es den in der Siedlung vorhandenen Maßstab sprengen würde.

Es werden Höchstmaße baulicher Anlagen sowie Gestaltungsvorschriften in Form von Örtlichen Bauvorschriften zur Dachform, Dachgestaltung, Fassadengestaltung, Ein- friedungshöhe festgesetzt. Es ist städtebauliches Ziel, die homogene städtebauliche Qualität des Gebietes sowie des Ortsbildes zu sichern.

Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 09.03.2023 bis 11.04.2023 öffentlich aus- gelegen. Abwägungsrelevante Stellungnahmen sind während der Auslegung nicht eingegangen.

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.02.2023 über die öffentliche Auslage benachrichtigt. In diesem Rahmen sind keine abwägungs- relevanten Stellungnahmen eingegangen.

Im § 3 der Textsatzung (Anlage 3) wurde die Regelung zur Höhenbegrenzung gestrichen. Es handelt sich um eine Bereinigung einer offensichtlichen Doppelung, da diese Regelung bereits Inhalt des § 2 der textlichen Festsetzungen ist.

Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB geprüft. Sie wird unverändert als Begründung des Bebauungsplanes übernommen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.13 
Hannover / 15.05.2023