Drucksache Nr. 1101/2015:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1318 - Podbielskistraße / Pasteurallee
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1101/2015
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1318 - Podbielskistraße / Pasteurallee
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die Anregung aus einer Stellungnahme der IHK zu berücksichtigen und die Anregungen aus einer Stellungnahme des BUND nicht zu berücksichtigen,
  2. den Bebauungsplan Nr. 1318 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, § 84 Abs. 1, 3, 4 und 6 NBauO sowie § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der ergänzten Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Durch den Bebauungsplan werden die Voraussetzungen für die Schaffung von Büroarbeitsplätzen und Wohnungen an einem verkehrsgünstig gelegenen Standort geschaffen. Durch die Planung sind keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten.

Kostentabelle

Durch den Verkauf des städtischen Grundstückes werden Einnahmen erzielt.
Für den Ausbau der südlichen Verkehrsfläche entstehen Kosten für die Stadt (siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1318, Abschnitt 8, Kosten für die Stadt)).

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 26.03.2015 bis 27.04.2015 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung haben die IHK und der BUND Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans eingereicht.

Die IHK begrüßt die Regelungen zur Zulässigkeit von kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben und regt diesbezüglich an, entlang der Podbielskistraße Parkplatzflächen vorzusehen.

Stellungnahme der Verwaltung
Im Zuge der Baumaßnahmen für den gemischt genutzten Gebäudekomplex werden entlang der Podbielskistraße eine möglichst hohe Anzahl von Parkplätzen geschaffen. Die Anregung der IHK wird damit berücksichtigt.


Der BUND bedauert, dass aus den Planunterlagen nicht hervorgeht, welche Bäume im Plangebiet voraussichtlich gefällt werden müssen. In den Planungsunterlagen (Seite 13) befinde sich lediglich eine Abbildung, auf der drei zu erhaltende Bäume dargestellt sind. Dies sei grundsätzlich zu begrüßen, reiche aber nicht aus, um die Auswirkungen des Bebauungsplans naturschutzfachlich beurteilen zu können. Dazu wäre eine Karte mit den zu erwartenden Baumverlusten und eine naturschutzfachliche Bewertung der Bäume notwendig gewesen. Außerdem seien die Gehölzstrukturen, die nicht von der Bebauung betroffen sind und erhalten werden können, planungsrechtlich im Bebauungsplan zu sichern. Nur so könne garantiert werden, dass einzelne Bäume und Sträucher nicht doch ohne Ersatzpflanzungen beseitigt werden.

Stellungnahme der Verwaltung
Die im Plangebiet vorhandenen Bäume sind graphisch in der Stadtkarte des Bebauungsplans und in der Abbildung auf Seite 16 der Begründung (Abschnitt 7.2) dargestellt sowie in der Begründung beschrieben. Außerdem hat neben dem Bebauungsplan und der Planbegründung ein baumpflegerisches Gutachten, in dem eingemessene Bäume hinsichtlich ihrer Erhaltenswürdigkeit bewertet sind, mit ausgelegen. Damit wurde der Baumbestand im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit der erforderlichen Transparenz dargestellt.
Für die im Plangebiet befindlichen Bäume sind die Vorschriften der Baumschutzsatzung zu beachten. Nur im Rahmen der darin beschriebenen Ausnahme- und Befreiungstatbestände dürfen Bäume beseitigt werden. Eine über diese bewährten Schutzregelungen hinausgehende Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan wird nicht für erforderlich gehalten und wäre angesichts der Innenhoflage der drei Bäume auch städtebaulich nicht zu begründen. Die Bäume sind nach den Vereinbarungen im Grundstückskaufvertrag jedoch zu erhalten.
Die Anregungen des BUND werden nicht berücksichtigt.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.


61.13 
Hannover / 18.05.2015