Antrag Nr. 1099/2015:
Antrag der CDU-Fraktion zum Prüfbericht des Gesundheitsamtes der Region Hannover zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1099/2015 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zum Prüfbericht des Gesundheitsamtes der Region Hannover zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten vom Gesundheitsamt der Region Hannover einen Prüfbericht anzufordern, in welchem dargestellt wird, wie die Gesundheitsbehörde sicherstellt, dass
· die Flüchtlinge zeitnah nach ihrer Ankunft in Hannover auf ihren Gesundheits- und Impfstatus (insbesondere auf akute und ansteckende Erkrankungen) untersucht werden (um dann ggf. daraus folgende notwendige Maßnahmen einzuleiten);
· alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen bei der Sozialpädiatrie und Jugendmedizin vorgestellt und untersucht werden, bevor der Besuch einer Kindertagesstätte und Schule stattfindet.

Dabei stellt die Gesundheitsbehörde dar, wie der Krankheitsschutz für die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sichergestellt wird. Der Prüfbericht wird den zuständigen Fachausschüssen in Form einer Informationsdrucksache vorgelegt.

Begründung:

Die derzeit nach Hannover kommenden Flüchtlinge halten sich nur wenige Tage in den zentralen Aufnahmelagern des Landes Niedersachsen auf. Ihre gesundheitliche Situation besonders hinsichtlich ansteckender Erkrankungen ist bei Eintreffen in Hannover ungeklärt.
Nach dem Bundesseuchengesetz obliegen die aufgeführten Maßnahmen der Landesgesundheitsbehörde. Diese Aufgaben können unter Kostenübernahme durch das Land an untere Gesundheitsbehörden delegiert werden. Für Hannover ist das Gesundheitsamt der Region zuständig.

Um die Flüchtlinge, die Mitarbeiter der Stadt Hannover und die Mitarbeiter in den Unterkünften vor Krankheiten zu schützen sind Aufklärung, Schulung, Vorsorgeuntersuchungen notwendig.

Bei Kleinkindern ist aus seuchenhygienischen Gründen vor dem Besuch von Krippen oder Kindertagesstätten eine Vorstellung beim Gesundheitsamt durchzuführen.
Dies gilt auch für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die zur allgemeinen Vorsorge wie jedes Schulkind vor dem Schulbesuch einem Schularzt vorzustellen sind.

Jens Seidel
Vorsitzender