Drucksache Nr. 1089/2023:
Einrichtung von zwei Kindergartengruppen in der Kita Rotkäppchenweg

Inhalt der Drucksache:

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1089/2023
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Einrichtung von zwei Kindergartengruppen in der Kita Rotkäppchenweg

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte Rotkäppchenweg 27 in 30179 Hannover-Sahlkamp, in Trägerschaft der DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH, zwei Kindergartengruppen (46 Kinder, Ganztagsbetreuung) einzurichten

  • und
  • dem Träger ab dem 01.08.2023, frühestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.901.2
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 50.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -50.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.846,15 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 750,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 303.500,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -308.096,15 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -308.096,15 €

Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt, vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2023/2024, als Zuwendungsgewährung an den Träger.

Begründung des Antrages


Die Container-Kita im Rotkäppchenweg 27 wurde zunächst von der DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover für zwei Krippengruppen genutzt.
Nach erfolgten Krippenanbau an die benachbarte Kita Sahlkamp wurden die Container nicht mehr für Krippenkinder benötigt. Die Container im Rotkäppchenweg sollten daher bedarfsgerecht für zwei Kindergartengruppen umgebaut werden. Die Umsetzung verzögerte sich, weil die Container temporär für diverse Auslagerungen von sanierungsbedürftigen Krippengruppen anderer Einrichtung genutzt wurden.
Nach Rückzug dieser Krippengruppen erfolgt nun der geplante Umbau. Aufgrund der vorhandenen Raumgrößen können jedoch nur 46 Kindergartenkinder (2 x 23 in Ganztagsbetreuung) betreut werden.
Die selbstständige DRK-Einrichtung im Rotkäppchenweg strebt eine enge Kooperation mit der DRK-Kita Sahlkamp an.
Die Planungen sind mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover -Landesjugendamt- abgestimmt.
Für die Container-Kita besteht zurzeit noch eine bis zum 31.12.2026 befristete Baugenehmigung. Aufgrund der Bedarfslage bei der Kindergartenbetreuung ist eine Verlängerung der Baugenehmigung in Prüfung.
51.42 
Hannover / 09.05.2023