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- einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 339.000 € zuzustimmen,
Deckung erfolgt durch Minderausgabe bei den HMK 6300.025 – 988000 (Flankierende Verkehrsmaßnahmen IKEA), 250.000 €,
und 6300.080 – 950100 (Bau v. Straßen gemäß Beitragssatzung), 89.000 €
- der Grunderneuerung der Sutelstraße zwischen Gernsstraße und Böckerstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, sowie der Mittelfreigabe und dem Baubeginn zuzustimmen.
● Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55c Abs. 3 NGO
● Entscheidungsrecht des Rates gemäß § 40 Abs. 1, Nr. 8, NGO
Finanzielle Auswirkungen
Vermögenshaushalt:
Haushaltsmanagementkontierung: 6300.041-950100 (neues Vorhaben)
Bezeichnung: Gemeindestraßen / Sutelstraße
Ansatz 2010: 0 €
Benötigt werden 2010 außerplanmäßig: 339.000 €
Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Die Maßnahme sollte ursprünglich im Rahmen des Sammelvorhabens 6300.080 – Bau von Straßen gem. Beitragssatzung - abgewickelt werden. Mit Kosten von 339.000 € übersteigt die Maßnahme den nach den allgemeinen Anweisungen des Rates abzuleitenden Wert von 305.000 €, sodass im Haushalt eine Einzelmaßnahme auszuweisen ist. Zu diesem Zweck wird das neue Vorhaben eingerichtet und muss außerplanmäßig mit den notwendigen Mitteln versehen werden.
Die außerplanmäßige Ausgabe ist zeitlich und sachlich unabweisbar, weil sie sich unmittelbar an den durch Dritte durchzuführenden Leitungsbau anschließen muss. Dadurch können Doppelbelastungen der Anlieger durch Lärm und verkehrliche Beeinträchtigungen reduziert werden.
Die Deckung aus dem Ansatz „Flankierende Verkehrsmaßnahmen IKEA“ ist möglich, weil jetzt die Abrechnung für die Kostenbeteiligung an den Verkehrsmaßnahmen vorliegt. Unter Berücksichtigung eines noch strittigen Anteils für Baunebenkosten bleibt ein ausreichender Spielraum zur Deckung für diese Maßnahme.
In den oben dargestellten Gesamtkosten sind die Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 30.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über diese Haushaltsmanagementkontierung sondern über den Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Straße wird als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr eingestuft.
1. Ausgangslage
Die Sutelstraße im Abschnitt zwischen Gernsstraße und Böckerstraße weist aufgrund des Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich Ihres Aufbaues und Ihres Querschnittes nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Fußweg und Fahrbahn bestehen aus einer bituminösen Befestigung, die in Teilbereichen Ausbrüche und Risse sowie ältere, endgültig wieder hergestellte Leitungsaufbrüche aufweisen.
Aufgrund des schlechten Zustandes ist eine Reparatur der Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung mit wirtschaftlich und technisch vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich.
Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung mit einem neuen Querprofil erforderlich, um die Straße den heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.
2. Beschreibung des Vorhabens
Im Rahmen der Grunderneuerung wird der Straßenraum neu gestaltet. Die beidseitigen Gehwege erhalten eine Breite zwischen 2,00 m und 2,70 m. Die Befestigung erfolgt mit Betonplatten (40/40 cm). Die Fahrbahn erhält eine Breite von 6,20 m und wird bituminös befestigt. Radfahrer sollen auf der Straße fahren, da die Sutelstraße im Ausbaubereich als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist. Es werden beidseitig 2,00 m breite Längsparknischen mit Betonrechteckpflaster hergestellt. Im Ausbaubereich prägen den öffentlichen Verkehrsraum lediglich punktuell eine Stieleiche im Bereich Hs.-Nr. 39 und eine Silber-Linde vor
Hs.-Nr. 37b. Ein weiterer straßenprägender Einzelbaum befindet sich auf einem privaten Grundstück an der Grenze zum öffentlichen Verkehrsraum. Die privaten Vorflächen sind nicht durch eine üppige Grüngestaltung geprägt, welche auch dem Straßenbaulastträger entzogen sind. Durch die Pflanzung von vier neuen Bäumen wird dem neuen Straßenraum eine positive Raumwirkung gegeben.
Die vorhandenen Beleuchtungsmaste werden im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme versetzt.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. UVP
Durch den Ausbau wird die städtebauliche Qualität der Straße gesteigert.
Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität werden für alle Verkehrsteilnehmer erhöht. Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit / Bauablauf
Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll im Anschluss an den Leitungsbau im Herbst 2010 begonnen werden. Vor Beginn der Baumaßnahme erhalten die Anlieger eine schriftliche Anliegerinformation, mit der sie über Art und Umfang der Arbeiten, die Bauzeiten sowie die zuständigen Ansprechpartner informiert werden