Drucksache Nr. 1077/2005:
Erschließungsbeitrag Im Roggenfelde von Stelinger Straße bis Heitlinger Straße
- Abschnittsbildung -

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1077/2005
1
 

Erschließungsbeitrag Im Roggenfelde von Stelinger Straße bis Heitlinger Straße
- Abschnittsbildung -

Antrag,

für die Straße Im Roggenfelde von Stelinger Straße bis Stichstraße Heit-
linger Straße 25 - 39 unger. einschließlich der vier Stichstraßen auf der nördlichen Straßenseite (Im Roggenfelde 1 - 63 unger.) den beitragsfähigen Erschließungsaufwand nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Soweit die Beitragsfrage für die Grundstücke an der Straße Im Roggenfelde durch Ablösungsverträge noch nicht abschließend geregelt ist, werden nach der endgültigen Straßenherstellung Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen in Höhe von ca. 215.000,- € erwartet.

Begründung des Antrages

Für die erstmalige Herstellung der zum Anbau bestimmten Straße Im Roggenfelde sind Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB zu erheben.

Z.Zt. sind in der Straße Im Roggenfelde nur die nördlichen Nebenanlagen und die vier Stichstraßen auf der nördlichen Straßenseite endgültig hergestellt.

Der Endausbau der Straße Im Roggenfelde wird voraussichtlich im nächsten Jahr realisiert werden können.

Der Abschnittsbildungsbeschluss ist aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich: Er trennt die neu bebaute Straße Im Roggenfelde, die mit der alt bebauten Heitlinger Straße heute in einer Kurve verbunden ist, in beitragsrechtlicher Hinsicht eindeutig von der Heitlinger Straße. Der umlagefähige Aufwand für die Straße Im Roggenfelde ist damit ausschließlich auf die durch diese Straße erschlossenen Grundstücke zu verteilen.

Die Frage der für die Straße Im Roggenfelde zu zahlenden Erschließungsbeiträge konnte durch Verträge über die Ablösung des Erschließungsbeitrages bislang nur für einen Teil der an der Straße gelegenen Grundstücke abschließend geregelt werden.

Für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Heitlinger Straße bestehen endgültige Beitragsregelungen aus 1925/26.

 66.03
Hannover / 20.05.2005