Drucksache Nr. 1072/2016:
Erweiterung der Einrichtung Höltystraße 17 um eine Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen in Ganztagsbetreuung in der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1072/2016
0
 

Erweiterung der Einrichtung Höltystraße 17 um eine Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen in Ganztagsbetreuung in der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.

Antrag,

zu beschließen,
  • der Erweiterung einer Krippengruppe mit insgesamt 15 Plätzen (7 betriebliche und 8 öffentlich zu vergebende Plätze) in Ganztagsbetreuung in der Höltystraße 17, 30171 Hannover, in Räumlichkeiten der Region Hannover zuzustimmen und
  • der Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. als Träger der Einrichtung ab 01.08.2016, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung für 8 Krippenplätze nach den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeiträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten und eingetragenen Vereinen und die laufende Förderung für 7 betriebliche Krippenplätze gemäß der Förderrichtlinien über die Finanzierung von Betriebskindertagesstätten, zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 2.500,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -2.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 300,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 100,00 €
Transferaufwendungen 41.300,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -41.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -41.700,00 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Für die sieben betrieblichen Plätze wird der Zuschuss für betriebliche Kindertagesstättenplätze gewährt, sofern die betreffenden Kinder ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover haben.

Der einmalige investive Zuschuss für Einrichtungsmittel anteilig für 8 öffentliche Krippenplätze in Höhe von max. 2.500 € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

Am 01.12.2013 hat die Region Hannover zusammen mit dem Träger Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. den Betrieb einer Krippengruppe, wie in der DS 2584/2012 beschlossen, aufgenommen. Inzwischen besteht weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren im Bereich der Regionsmitarbeiter/Innen.

Neben den 7 Betriebsplätzen für die Kinder der Mitarbeiter/Innen der Region Hannover besteht auch ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren im Stadtbezirk Südstadt, so dass zusätzlich 8 Plätze für Kinder von nicht Beschäftigten der Region Hannover eingerichtet und finanziert werden.

Die bestehenden Räumlichkeiten im regionseigenen Gebäude in der Höltystr. 17 werden entsprechend umgebaut und um einen Anbau auf der Ostseite des Gebäudes erweitert, so dass alle Anforderungen erfüllt werden. Der Träger hat die Erteilung der Betriebserlaubnis beim Niedersächsischen Kultusministerium-Landesjugendamt beantragt

.

Durch das Angebot wird dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplätze für unter 3 Jährige nachgekommen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten sowie die einmalige Zuwendung stehen im Produkt 36501 "Kindertagesbetreuung" zur Verfügung.

51.42 
Hannover / 10.05.2016