Informationen:
verwandte Drucksachen:
1072/2016 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 15.06.2016: Stadtbezirksrat Südstadt-Bult: Einstimmig
- 22.08.2016: Jugendhilfeausschuss: Einstimmig
- 01.09.2016: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
1072/2016 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult In den Jugendhilfeausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Investitionsmaßnahme Kindertagesbetreuung |
Einzahlungen | Auszahlungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Für die sieben betrieblichen Plätze wird der Zuschuss für betriebliche Kindertagesstättenplätze gewährt, sofern die betreffenden Kinder ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover haben.
Der einmalige investive Zuschuss für Einrichtungsmittel anteilig für 8 öffentliche Krippenplätze in Höhe von max. 2.500 € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.
Neben den 7 Betriebsplätzen für die Kinder der Mitarbeiter/Innen der Region Hannover besteht auch ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren im Stadtbezirk Südstadt, so dass zusätzlich 8 Plätze für Kinder von nicht Beschäftigten der Region Hannover eingerichtet und finanziert werden.
Die bestehenden Räumlichkeiten im regionseigenen Gebäude in der Höltystr. 17 werden entsprechend umgebaut und um einen Anbau auf der Ostseite des Gebäudes erweitert, so dass alle Anforderungen erfüllt werden. Der Träger hat die Erteilung der Betriebserlaubnis beim Niedersächsischen Kultusministerium-Landesjugendamt beantragt
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Durch das Angebot wird dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplätze für unter 3 Jährige nachgekommen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten sowie die einmalige Zuwendung stehen im Produkt 36501 "Kindertagesbetreuung" zur Verfügung.