Drucksache Nr. 1070/2016:
Einrichtung der eingruppigen Kindertagesstätte "Waldmäuse" in der Buchholzer Str. 80a

Inhalt der Drucksache:

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1070/2016
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Einrichtung der eingruppigen Kindertagesstätte "Waldmäuse" in der Buchholzer Str. 80a

Antrag,

zu beschließen,

- der Einrichtung der Kindertagesstätte „Waldmäuse“ in Trägerschaft des Humanistischen Verbandes Niedersachsen, Otto-Brenner-Str. 22 mit 15 Krippenplätzen ganztags zuzustimmen und

- dem Träger ab dem 01.11.2016, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Angebot in der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501.001.2
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 125,00 €
Transferaufwendungen 96.800,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -97.425,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -97.425,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von 5.000 € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

In Anbetracht der weiter steigenden Anzahl von Kindern im Stadtgebiet bleibt der Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten Ziel der Verwaltung (s. DS 2562/2015 N1).
Dazu tragen u.a. auch Vorhabenträger bei, die sich im Rahmen ihres Bauvorhabens zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen oder zur Zahlung einer Ablöse an die LHH verpflichten. Die Fa. Dipl.-Ing. Weber Massivhaus-GmbH hat sich dazu entschlossen, im Rahmen ihrer Planungen für das Baugebiet „Am Nordfeld“ ein eigenes, über die Verpflichtung hinausgehendes Angebot vorzuhalten (s. auch DS 0440/2015).
Die Planung für die eingruppige Krippeneinrichtung wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen vorgenommen. Ebenso wird eine direkt zugeordnete Außenspielfläche nach den Erfordernissen der 1-2 jährigen Kinder entstehen. Zwischenzeitlich ist die Fa. Dipl.-Ing. Weber-Massivhaus GmbH an den Humanistischen Verband Niedersachsen herangetreten, um diese Räumlichkeiten anmieten und betreiben zu lassen. Dieser bewährteTräger betreibt bereits in Misburg-Süd die Kleine Kindertagesstätte „Das große Krabbeln“. Mit den zusätzlichen Krippenplätzen wird das städtische Ausbauprogramm „Hannover bleibt am Ball“ fortgesetzt und trägt damit zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz bei.

Die Plätze erleichtern den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel von max. 5.000 €, keine Investitionskosten.
51.42 
Hannover / 10.05.2016