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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtJahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Antrag,
1. den Jahresabschluss 2021 mit den Teilen:
A1 Bilanz 2021
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2021
A3 Anhang 2021
A4 Anlagenspiegel 2021
A5 Nebenrechnung 2021 über den Unterschied zwischen der
Abschreibung nach Anschaffungskosten und Wiederbe-
schaffungswerten
A6 Lagebericht 2021
zu beschließen.
2. dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner
Entwicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von
26.039.110,08 € wie folgt
zu verwenden:
Gewinnvortrag im JA 2020 aus Vorjahren | 12.000.000,00 € |
Jahresüberschuss 2020 | 14.957.573,35 € |
Zuführung in die Rücklagen aus dem JA 2020 | - 11.343.687,10 € |
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2020 | - 5.613.886,25 € |
ergibt Gewinnvortrag aus den Vorjahren | 10.000.000,00 € |
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Jahresüberschuss 2021 | 16.039.110,08 € |
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Bilanzgewinn 2021 | 26.039.110,08 € |
a)
5.614.356,51 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt
Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 10.424.753,57 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen, davon – 847.215,00 € für die Anpassung des nach § 253 (6) HGB ausschüttungsgesperrten Unter- schiedsbetrag in der Pensionsrückstellung
c) 10.000.000,00 € Vortrag auf neue Rechnung
3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landes- hauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Aus- wirkungen.
Begründung des Antrages
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beauftragte Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG erteilte am 30.03.2022 gemäß Prüfungs- bericht einen Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen.
Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Nieder- sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigen- betriebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Verweise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 08.04.2022 nach § 34 Absatz 1 Nds. EigBetrVO den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresab- schlusses 2021 ohne Beanstandungen oder Bemerkungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet. Die Betriebsleitung erhielt eine Kopie des Schreibens.
Nach § 58 Absatz 1 Nr. 10a NKomVG i. V. m. § 35 Nds. EigBetrVO beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0
Hannover / 21.04.2022