Drucksache Nr. 1060/2007 N1:
Fortführung der hannoverimpuls GmbH

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Gleichstellungsausschuss
  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen
und Rechnungsprüfung
2. In den Verwaltungsausschuss
3. In die Ratsversammlung
An die Damen und Herren
a) des Gleichstellungsausschusses
b) des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten
zur Information
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1060/2007 N1
0
 

Fortführung der hannoverimpuls GmbH

Antrag, zu beschließen

1. Hannoverimpuls ist erfolgreich gestartet. Die hannoverimpuls GmbH wird daher gemäß Gesellschaftsvertrag (Anlage 5) bis zum 31.12.2012 fortgeführt,auf den vertraglich zum 30.06.2009 bestehenden möglichen Kündigungstermin wird verzichtet. (entspricht Ziffer 2 der Drs. 1060/2007)

2. Der ursprüngliche Businessplan von hannoverimpuls wird an die tatsächli- chen Entwicklungen angepasst und unter Berücksichtigung der Ziffern 4 und 5 aktualisiert. Sollten die Ziele des Businessplanes nicht erreicht werden, sind die Zuwendungen von Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover im folgenden Wirtschaftsplan entsprechend anzupassen.

3. Das Berichtssystem von hannoverimpuls wird entsprechend den Empfehlun- gen von PwC weiterentwickelt und präzisiert. Dies soll u.a. die im Kontext erfolgten Investitionen im Anlagevermögen, Hardware und Software dar- stellen sowie insbesondere einen Vergleich der Arbeitsplatzentwicklung in den geförderten Branchen in mit Hannover vergleichbaren deutschen Städten enthalten und klar erkennbar die tatsächlich geschaffenen Arbeitsplätze den Erwartungen gegenüberstellen. Unternehmen, die maßgeblich von hannover- impuls in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase unterstützt worden sind, sollen über den gesamten Zeitraum bis 2012 für das Controlling weiterver- folgt werden.

4. Hannoverimpuls weitet seine Aktivitäten ausgehend von der Fokusbranche Life Science zukünftig auf Erfolg versprechende Projekte im Bereich der Gesundheitswirtschaft aus, um diesen Sektor in der Region Hannover ins- gesamt zu stärken, die Region diesbezüglich zu profilieren und die in diesem Bereich bestehenden Beschäftigungspotentiale zu erschließen.

5. Hannoverimpuls weitet seine Aktivitäten ferner auf das Cluster Klimaschutz- wirtschaft und regenerative Energien aus. Dies erfolgt in Ergänzung und enger Abstimmung mit den vorhandenen Akteuren wie z.B. der Klimaschutz- agentur und ProKlimaFonds. Hannoverimpuls richtet dabei seinen Fokus auf die Erschließung der wirtschaftlichen und der Beschäftigungspotentiale dieser Branche.

6. Hannoverimpuls widmet sich zukünftig verstärkt der Förderung von Ansied- lungen, insbesondere in den Fokusbranchen. Dies erfolgt in enger Abstim- mung mit der kommunalen und regionalen Wirtschaftsförderung.

7. Ferner wird zukünftig bei hannoverimpuls eine EFRE-Regionalagentur einge- richtet. Der Gesellschaftsvertrag (Anlage 5) wird dazu entsprechend geändert (entspricht Ziffer 1 der Drs. 1060/2007)
Hannoverimpuls wird im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, in den Wirtschafts- ausschüssen von Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover vor der jeweiligen Beschlussfassung der EFRE-Regionalagentur über Zielsetzung, Schwerpunkte und Strategien zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt zweimal jährlich angepasst an das Wirtschaftsjahr von EFRE.
Die Mittel für den geplanten Beteiligungsfonds sind in den Jahren 2007 bis 2009 in drei Tranchen zu 9 Mio. €, 3 Mio. € und 3 Mio. € bereit zu stellen.
In § 16 des Gesellschaftsvertrages (Anlage 5) wird deshalb folgender Ansatz 5 eingefügt:
"Die Geschäftsführung berichtet den Wirtschaftsausschüssen von Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover vor der jeweiligen Beschlussfassung des Förderausschusses über Zielsetzung, Schwer- punkte und Strategien. Die Berichterstattung erfolgt mindestens zweimal jährlich angepasst an das Wirtschaftsjahr von EFRE."

8. Die Entscheidungsrechte des Rates und der Regionsversammlung über die Weiterentwicklung und konkreten Aktivitäten von hannoverimpuls werden deutlich gestärkt. Dies soll konkret im Rahmen der geplanten Neuordnung der Aufsichtsgremien im Zuge der Bildung der Hannover AG erfolgen. Die Neu- ordnung soll spätestens zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Bis zur Installie- rung der Hannover AG wird die Gemeinsame Kommission im Vorfeld der Aufsichtsratssitzungen tagen und die Arbeit von hannoverimpuls begleiten.

9. In die weitere Arbeit von hannoverimpuls sind die partnerschaftlichen Arbeitsbeziehungen der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover als Mitglieder der Metropolregion Hannover-Braunschweig- Göttingen einzubeziehen.


10. Der/die Stimmführerin der LH Hannover in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung des Rats- beschlusses zu treffen. (entspricht Ziffer 3 der Drs. 1060/2007)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von den Zielsetzungen und Aktivitäten der hannoverimpuls GmbH können Frauen und Männer gleichermaßen profitieren. Zu den Aktivitäten von Genderimpuls siehe Anlage 3.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die im Gesellschaftsvertrag verankerten Zahlungsabsichten der Landeshauptstadt Hannover nicht geändert werden.

Begründung des Antrages


Der Änderungsantrag in DS 1474/2007 wurde im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 29.06.2007 so angenommen. Die Verwaltung hat deshalb den kompletten Antragstext in die Neufassung über- nommen. Die Begründungstexte aus der DS 1474/2007 wurden übernommen, die von der Verwaltung verfassten Textteile sind, soweit sie bei den einzelnen Ziffern zum Verständnis und zur Information erforderlich waren, in kursiver Schrift an den entsprechenden Stellen eingefügt.

Die fünf Anlagen der Ursprungsdrucksache 1060/2007 bleiben unverändert bestehen.

Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover halten jeweils 50 % der Geschäftsanteile der hannoverimpuls GmbH. Gemäß § 18 des Gesellschaftsver- trages ist das Ausscheiden eines Gesellschafters mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.12.2007 möglich.

Aus Sicht der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover, der Verwaltung der Region Hannover und des Aufsichtsrates von hannoverimpuls hat die hannover- impuls GmbH bisher erfolgreiche Arbeit geleistet, so dass keine Gründe für eine Kündigung gesehen werden (siehe Anlage 1).

Dies wird aus Sicht der Verwaltung auch durch die perspektivische Ausrichtung und Zukunftsfähigkeit der Fokusbranchen von hannoverimpuls unterstrichen, die die Geschäftsführung von hannoverimpuls in Anlage 2 dargestellt hat.

Die Aktivitäten des Expertinnenkreises Genderimpuls, dem auch die Gleichstellungs- beauftragten der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover angehören, sind in Anlage 3 dargestellt. Genderimpuls empfiehlt ebenfalls eine Fortsetzung der Arbeit von hannoverimpuls.

Zu Ziffer 1:
Hannoverimpuls ist erfolgreich gestartet. Bis Ende 2006 konnten mit maßgeblicher Unterstützung von hannoverimpuls in der Region Hannover rund 5.500 zusätzliche Arbeitsplätze vor allem in den Fokusbranchen geschaffen werden. Dabei haben sich vor allem die systematischen Förderansätze und Begleitung von Existenzgründun- gen als erfolgreich erwiesen. Besondere Erfolge konnten in den Fokusbranchen Produktionstechnik, Life Science und IuK-Wirtschaft erzielt werden. Hannoverimpuls soll daher bis Ende 2012 fortgesetzt werden.

Mit der Entscheidung, hannoverimpuls fortzusetzen, soll die bisherige Arbeit von hannoverimpuls gewürdigt und für die Zukunft auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden.

Vor dem Hintergrund der erzielten Erfolge und der künftigen strategischen Aus- richtung der Wirtschaftsförderaktivitäten von hannoverimpuls empfiehlt die Ver- waltung, schon jetzt auf die im Gesellschaftsvertrag verankerte Kündigungsmög- lichkeit 2009 zu verzichten. Dadurch dauert die gesellschaftsvertragliche Laufzeit der hannoverimpuls GmbH gemäß Gesellschaftsvertrag bis zum 31.12.2012 an. Ein Verzicht auf die Kündigungsmöglichkeit 2009 ist auch notwendig auf Grund der geplanten Einrichtung der EFRE-Regionalagentur für die Förderperiode 2007-2013 in Form eines neuen Geschäftsbereichs bei der hannoverimpuls GmbH.

Zu Ziffer 2:
Einige der im Businessplan vorgesehenen Projekte haben sich aufgrund geänderter Rahmenbedingungen nicht umsetzen lassen. Dazu gehört z.B. das Projekt Lieferan- tenpark in der Fokusbranche Automotive oder angedachte, neue touristische Groß- projekte. Der Businessplan ist daher an die veränderten Rahmenbedingungen anzu- passen

Zu Ziffer 3:
Auf der Grundlage eines verbesserten Berichtssystems sollen die positiven Wirkun- gen von hannoverimpuls noch präziser dokumentiert werden.

Zu den Ziffern 4 und 5:
Die Branchen Gesundheitswirtschaft und Klimaschutz/regenerative Energien haben erhebliche Beschäftigungspotentiale für die Region. Im Bereich Gesundheit und Pflege arbeiten in der Region mehr als 50.000 Menschen. Die Gesundheitswirtschaft gehört damit bereits heute zu den wichtigsten Wachstumsbranchen der Region. Im Bereich der Klimawirtschaft sind in der Region rund 2.500 vor allem kleine und mittlere Unternehmen mit rund 3.000 - 4.000 Beschäftigten aktiv. Mit Unterstützung von hannoverimpuls sollen diese Potentiale erschlossen und der Wirtschaftsstandort als Standort der Gesundheitswirtschaft und der Klimaschutzwirtschaft profiliert werden.

Zu Ziffer 6:
Dem ursprünglichem Aufgabenprofil entsprechend soll sich hannoverimpuls in Zukunft verstärkt im Bereich der Ansiedlungsförderung engagieren.

Zu Ziffer 7:
Mit der Einrichtung der EFRE-Agentur sollen die EFRE-Aktivitäten von Stadt und Region in einer Hand gebündelt und schlagkräftig aufgestellt werden. Insbesondere gegenüber dem Land ist ein einheitlicher Ansprechpartner notwendig.

Zur Umsetzung der EFRE-Strukturpolitik im Wirtschaftsraum Hannover (siehe Anlage 4) soll bei der hannoverimpuls GmbH ein neuer Geschäftsbereich einge- richtet werden, der von dem „EFRE-Förderausschuss“ als neuem Organ gesteuert und überwacht wird. Der EFRE- Förderausschuss ist als Gesellschafterausschuss mit speziellen Befugnissen (z.B. Weisungsrecht) und mit entsprechenden Abgren- zungen zu den Aufgaben des Aufsichtsrates konzipiert.

Die EFRE-Regionalagentur wird voraussichtlich mit 5 Stellen ausgestattet. Die Personal- und Sachkosten werden aus dem Etat der hannoverimpuls GmbH – ohne zusätzliche Zuschüsse seitens Stadt und Region – finanziert. Für die veranschlagten 5 Jahre (bis 2012) ist mit Kosten in Höhe von ca. 1,8 Mio. € für die Regionalagentur zu rechnen, die die Finanzierung von 5 Mitarbeiter/innen enthält.

Die in Verbindung mit der Einrichtung der EFRE-Regionalagentur erforderlichen Änderungen im Gesellschaftsvertrag sind in Anlage 5 dargestellt. Die im Be- schlussantrag Nr. 7 vorgesehene zusätzliche Vertragsregelung wurde um das Wort "mindestens" ergänzt, da der Förderausschuss aus Sicht der Verwaltung mindestens zweimal jährlich tagen wird. Diese Regelung ist mit der Region Hannover abgestimmt.

Zu Ziffer 8:
Die bisherige Beteiligung von Rat und Regionsversammlung im Rahmen der „Kleinen Kommission hannoverimpuls“ hat sich in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen. Deshalb soll die politische Begleitung von hannoverimpuls im Rahmen der geplanten Hannover-AG gestärkt werden.

Zu Ziffer 9:
Der Tatsache, dass die Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen gegrün- det wurde, soll durch die Arbeit der hannoverimpuls GmbH Rechnung getragen werden.

Zu Ziffer 10:
Der Beschluss des Rates und der Regionsversammlung ist durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages und durch die entsprechenden Gremienbeschlüsse umzu- setzen.
20.20  / 20 / Dez II / 23 / Dez V
Hannover / 02.07.2007