Drucksache Nr. 1051/2004:
143. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bult / Menschingstraße, Sportplatz der Tierärztlichen Hochschule

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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1051/2004
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143. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bult / Menschingstraße, Sportplatz der Tierärztlichen Hochschule

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Antrag,

1. die in der Anlage 2 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Der in Landesbesitz befindliche Sportplatz der Tierärztlichen Hochschule an der Menschingstraße soll aufgegeben und das Grundstück einer Wohnbebauung zugeführt werden. Diese Absicht des Grundstückseigentümers wird aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich unterstützt. Das Grundstück ist wegen seiner innenstadtnahen Lage sowie seiner Nähe zu den großräumigen Freiflächen der Alten Bult und der Eilenriede sowie seiner günstigen Lage zum ÖPNV besonders gut für eine Wohnnutzung geeignet.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Sportplatzgrundstück bisher "Sportfläche" dar, ein Änderungsverfahren ist erforderlich.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zu den naturschutzfachlichen Belangen ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beginnt das Verfahren zur 143. Änderung des Flächennutzungsplanes.
 61.15
Hannover / 05.05.2004