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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt143. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bult / Menschingstraße, Sportplatz der Tierärztlichen Hochschule
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Antrag,
1. die in der Anlage 2 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Der in Landesbesitz befindliche Sportplatz der Tierärztlichen Hochschule an der Menschingstraße soll aufgegeben und das Grundstück einer Wohnbebauung zugeführt werden. Diese Absicht des Grundstückseigentümers wird aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich unterstützt. Das Grundstück ist wegen seiner innenstadtnahen Lage sowie seiner Nähe zu den großräumigen Freiflächen der Alten Bult und der Eilenriede sowie seiner günstigen Lage zum ÖPNV besonders gut für eine Wohnnutzung geeignet.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Sportplatzgrundstück bisher "Sportfläche" dar, ein Änderungsverfahren ist erforderlich.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die fachliche Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zu den naturschutzfachlichen Belangen ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.
Mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beginnt das Verfahren zur 143. Änderung des Flächennutzungsplanes.
61.15
Hannover / 05.05.2004