Drucksache Nr. 1048/2005 N1:
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1048/2005 N1
3
 

Widmung von Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Gemeindestraßen rückwirkend zum 01.03.1974 (Kirchbichler Straße) bzw. rückwirkend zum 13.11.1998 (Brabeckstraße südlich Hinter dem Dorfe) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die in der Anlage 1 genannten Straßen wurden bereits vor der Eingemeindung nach Hannover am 01.03.1974 als öffentliche Straßen genutzt (Brabeckstraße südlich Hinter dem Dorfe als Ortsdurchfahrt einer Landesstraße und Kirchbichler Straße als Gemeindestraße). Aufgrund unvollständiger Unterlagen kann die Widmung dieser Straßen allerdings nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Mit Wirkung vom 13.11.1998 wurde die Brabeckstraße südlich Hinter dem Dorfe auf den Benutzerkreis Fußgänger und Radfahrer beschränkt, wobei die Zufahrt auf die Grundstücke von dieser Beschränkung ausgenommen wurde und straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zur Regelung des Lieferverkehrs vorbehalten blieben (Drucksache Nr. 3034/97).

Beide Straßen werden deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit erneut als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.

Die Widmungen werden entsprechend dem Urteil des OVG Lüneburg 9 A 146/86 vom 23.03.1988 rückwirkend zum 01.03.1974 (Kirchbichler Straße) bzw. rückwirkend zum 13.11.1998 (Brabeckstraße südlich Hinter dem Dorfe) in Kraft gesetzt.

Die Neufassung der Drucksache ist um die Widmung der Brabeckstraße von Hinter dem Dorfe bis Wülfeler Straße ergänzt worden.

 66.11.20
Hannover / 26.05.2005