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Widmung der Kirchbichler Straße im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straße als Gemeindestraße rückwirkend zum 01.03.1974 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in der Anlage 1 genannte Straße wurde bereits vor der Eingemeindung von Wülferode nach Hannover am 01.03.1974 als Gemeindestraße öffentlich genutzt. Aufgrund unvollständiger Unterlagen kann die Widmung dieser Straße durch die ehemals selbstständige Gemeinde Wülferode nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die Straße wird deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit erneut als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
Die Widmung wird entsprechend dem Urteil des OVG Lüneburg 9 A 146/86 vom 23.03.1988 mit Wirkung vom 01.03.1974 in Kraft gesetzt.
66.11.20
Hannover / 18.05.2005