Drucksache Nr. 1042/2018:
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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1042/2018
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Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Ricklingen

Antrag,

zu beschließen
  1. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) der Kindertagesstätte Levester Straße, Levester Straße 28,
  2. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (10 Plätze, vormittags mit Essen) der Kindertagesstätte Bonhoeffer Straße, Bonhoeffer Straße 2,
  3. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (22 Plätze, vormittags ohne Essen) der Kindertagesstätte der Michaelisgemeinde, Klusmannstraße 18,

in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. (Nr. 1 + 2) und in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes Hannover (Nr. 3) ab dem 01.08.2018 auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und

- ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE, Einrichtung Nr. 1 + 2), sowie
- ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der LHH und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung der verbandlichen Kindertagesstätten (VBE, Einrichtung Nr. 3) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 44.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 59.600,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -103.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -103.600,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der geplanten gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Es entstehen folgende jährliche Kosten:
Kindertagesstätte Nr. 1 Levester Straße 27.000 €
Kindertagesstätte Nr. 2 Bonhoeffer Straße 32.600 €
Kindertagesstätte Nr. 3 Michaelisgemeinde 44.000 €

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren 3/4-Angebote und Vormittagsangebote immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme dieser Betreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Kinderbetreuung nachgefragt und wahrgenommen.
Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz mit Ganztagsbetreuung die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwer zu regeln. Dies verstärkt den Wunsch nach längeren Betreuungszeiten. Daher möchten die genannten Einrichtungen die Betreuungszeiten erweitern.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
51.42 
 / 24.04.2018