Drucksache Nr. 1034/2010:
Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Landeshaupstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1034/2010
2
 

Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Landeshaupstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Hannover der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die geplante Änderung wird den Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover die Möglichkeit eröffnet, Kinderfeuerwehren (Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren) zu gründen. Hierbei gibt es keine geschlechtsspezifischen Besonderheiten, Mädchen und Jungen nehmen in gemischten Gruppen an den Aktivitäten der Kinderfeuerwehr teil. Es wird in dieser Altersgruppe noch kein Feuerwehrdienst und auch keine Ausbildung an Feuerwehrfahrzeugen bzw. -geräten durchgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Kinderfeuerwehr benötigt keine Dienstkleidung. Versicherungsschutz besteht über die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen.

Begründung des Antrages


Aufgrund der demographischen Entwicklung werden in den nächsten Jahren immer weniger Jugendliche den Jugendfeuerwehren als Mitglieder zur Verfügung stehen. Andererseits werden Mitglieder der Ortsfeuerwehren verstärkt von Kindern im Alter zwischen sechs und zehn Jahren angesprochen, ob eine Aufnahme in die Jugendfeuerwehr möglich wäre. Dies ist bislang jedoch nicht umsetzbar, da eine Aufnahme in die Jugendfeuerwehr erst ab zehn Jahren erfolgen kann und für diese Altersgruppe (sechs bis zehn Jahre) kein Versicherungsschutz besteht.

Wenn die Interessenten dann das Alter von zehn Jahren erreicht haben, sind sie oft anderweitig interessiert und für die Jugendfeuerwehr verloren. Die Jugendfeuerwehr muss bestrebt sein, ständig neue Mitglieder zu werben. Die beste Möglichkeit neue Mitglieder für die Jugendfeuerwehr zu gewinnen, ist sicherlich das Heranziehen eigener Nachwuchskräfte. Zu diesem Zweck haben sich in Deutschland Kinderfeuerwehren entwickelt. Sie bieten einerseits die Möglichkeit für Kinder, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten, sind andererseits aber auch sinnvoll für die Jugendfeuerwehren, um ihre eigenen Reihen zu stärken.

Durch Einfügen des § 11 a "Mitglieder der Kinderabteilung" wird nunmehr die rechtliche Möglichkeit geschaffen, dass bei den Ortsfeuerwehren Kinderfeuerwehren eingerichtet werden können. Die Organisation der Kinderfeuerwehr wird gemäß den als Anlage 2 beigefügten "Grundsätzen über die Organisation der Kinderfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover" durchgeführt.

Die Gründung von Kinderfeuerwehren ist ein Teilprojekt des Nachwuchssicherungskonzepts der Freiwilligen Feuerwehr Hannover.

Der bisherige § 21 "Die bisherigen Brandschutzbereichsleiter nehmen bis zum Ablauf ihrer Amtszeit die Funktion des stellvertretenden Stadtbrandmeisters wahr.", wird ersatzlos gestrichen. Diese Übergangsregelung ist nicht mehr erforderlich, da es seit 1999 keine Brandschutzbereichsleiter mehr gibt. Demnach kann diese Regelung entfallen.




37 
Hannover / 05.05.2010