Antrag Nr. 1007/2023:
Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Sicherung des Erwerbs und Erhalts städtischen Grundvermögens

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1007/2023 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Sicherung des Erwerbs und Erhalts städtischen Grundvermögens

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Kommunalaufsicht des Landes mit dem Ziel aufzunehmen, den Erwerb und Erhalt städtischen Grundvermögens im Rahmen der Festsetzung der maximal zulässigen Kreditermächtigungen zukünftig nicht mehr anzurechnen.

Dadurch soll einerseits die kommunale Flächenbevorratung sichergestellt und andererseits eine aktive kommunale Bodenpolitik ermöglicht werden.

Begründung


Das kommunale Grundvermögen ist ein wesentlicher Faktor für die Gestaltung der Landeshauptstadt. Es birgt vielmehr ein erhebliches Potenzial für die nachhaltige Stadtentwicklung – im Wohnungsbau, in der Grün- und Freiflächengestaltung, bei der Ansiedlung und Entwicklung von Gewerbe, Einzelhandel und Handwerk, für Freizeit, Kultur und Sport.

Aus diesem Grunde bedarf es der Flächenbevorratung durch die Kommune, die ihr eine aktive Flächenpolitik ermöglichen würde.

Zudem sichern die Investition in Grund und Boden und der Erhalt von Grund und Boden stabile Vermögenswerte, deren Wert auf längere Sicht sogar steigen dürfte.