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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832, Wiesenstraße
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
Antrag,
- die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 28.04.2016 (Anlage 3) zu beschließen,
- die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1832 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu erwarten.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen (WGH) hat in der Wiesenstraße in der Südstadt ein Grundstück erworben, auf dem sie die Errichtung von 3 Wohngebäuden mit mindestens 34 Wohneinheiten in 2- bis 5-geschossiger Ausführung beabsichtigt. Mit Schreiben vom 28.04.2016 hat die WGH beantragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ihr Grundstück aufzustellen (s. Anlage 3).
Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag zu folgen.
Es ist beabsichtigt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dem Stadtbezirksrat Südstadt-Bult in der Sitzung am 15.06.2016 zur Beratung vorzulegen.
61.12
Hannover / 03.05.2016