Drucksache Nr. 1007/2016:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832, Wiesenstraße
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 18.05.2016: Stadtbezirksrat Südstadt-Bult: Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
  • 15.06.2016: Stadtbezirksrat Südstadt-Bult: Mit den beschlossenen Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-1390/2016 mit 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1007/2016
3
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832, Wiesenstraße
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 28.04.2016 (Anlage 3) zu beschließen,
  2. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1832 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen (WGH) hat in der Wiesenstraße in der Südstadt ein Grundstück erworben, auf dem sie die Errichtung von 3 Wohngebäuden mit mindestens 34 Wohneinheiten in 2- bis 5-geschossiger Ausführung beabsichtigt. Mit Schreiben vom 28.04.2016 hat die WGH beantragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ihr Grundstück aufzustellen (s. Anlage 3).

Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag zu folgen.

Es ist beabsichtigt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dem Stadtbezirksrat Südstadt-Bult in der Sitzung am 15.06.2016 zur Beratung vorzulegen.

61.12 
Hannover / 03.05.2016