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Sammlungen, Ausstellungen und Programme der städtischen Museen richten sich gleichermaßen an Personen jeden Geschlechts.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Mit der Ratsdrucksache 1383/2010 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen geregelt. Hiernach obliegt der Ratsversammlung die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen ab einer Höhe von 2.001,- €. Auf die genannte Beschlussdrucksache wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Die Objekte sind mit einem Wert von 4.500,- € inventarisiert:
- Rokoko-Schrank (Inv.-Nr.: KM 1942.4) 4.000,- €
- Stickmustertuch auf Stramin (Inv.-Nr.: VM 30721) 500,- €
Die Wertermittlung erfolgte 2010/13 anlässlich der Eröffnungsbilanz.
Zu 1:
Der Rokoko-Schrank wurde Klara Berliner (1897-1943) NS-verfolgungsbedingt entzogen:
Im Auftrag der Stadt Hannover wurden 1941 die Einrichtungsgestände Klara Berliners aus ihrem Haus in der Brühlstraße 7 versteigert; im Mai 1942 erwarb der damalige Direktor des Kestner-Museums, Dr. Ferdinand Stuttmann, das Möbel für die Sammlung.
2014 wurde dieses Objekt in der offiziellen deutschen Datenbank zur Dokumentation von Raub- und Beutekunst „Lost Art“ mit dem Ziel veröffentlicht, rechtmäßige Erben oder Nachfolgeberechtigte zu finden.
1967 wurde dem Historischen Museum eine nicht ganz vollendete Handarbeit der Klara Berliner überlassen. Dabei handelt es sich um ein Stickmustertuch auf Stramin, das wohl zur Verwendung als Stuhlkissen dienen sollte. Auch dieses Objekt hat als NS-verfolgungsbedingt entzogenes Objekt zu gelten.
Durch umfangreiche und intensive Recherchen gelang es nun, die Erb*innen Klara Berliners zu ermitteln und den Kontakt, insbesondere mit dem die finanziellen Angelegenheiten der Erb*innengemeinschaft regelnden
Manfred Berliner Trust (MBT) in Berkeley, CA (USA) aufzunehmen. Gemäß den Washington Principles vom 3. Dezember 1998 ist damit die Restitution der beiden NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgüter Klara Berliners zu vollziehen.
Zu 2:
Der
Manfred Berliner Trust hat in Abstimmung mit der Erb*innengemeinschaft Klara Berliners entschieden, die Rückgaben des Rokoko-Schranks sowie des Stickmustertuches (Stramin-Platte)
nicht zu verlangen. Vielmehr ist der
Manfred Berliner Trust bereit, diese beiden Objekte der Landeshauptstadt Hannover unter den folgenden Bedingungen als Schenkung zu überlassen:
Die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet sich, das Eigentum an dem Rokoko-Schrank sowie des Stickmustertuches (Stramin-Platte) dauerhaft zu übernehmen und diese dauerhaft zu erhalten.
Die Landeshauptstadt Hannover erklärt verbindlich, diese beiden Musealien als Vorbesitz Klara Berliners, als Schenkung des
Manfred Berliner Trust sowie als Zeugnis der NS-Verfolgungsgeschichte Klara Berliners zu kennzeichnen, wenn sie museal präsentiert, publiziert oder für vergleichbare Zwecke verwendet werden.