Drucksache Nr. 0999/2021:
Umstrukturierung in der Kita Mönchekamp

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0999/2021
0
 

Umstrukturierung in der Kita Mönchekamp

Antrag,

zu beschließen,

in der städtischen Kindertagesstätte Mönchekamp, Mönchekamp 3, 30457 Hannover-Wettbergen, eine große altersübergreifende Gruppe (10 Kindergarten- und 10 Hortkinder) in eine Kindergartengruppe (20 Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt in Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren und ab dem 01.08.2021, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, in Betrieb zu nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter.
Insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der
Gruppen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte -25.200,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -25.200,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -25.200,00 €

Die Umstrukturierung erfolgt in Bezug auf die Sachkosten und die Personalkosten kostenneutral, dabei ist die erhöhte Landesförderung, die bei der genannten Umstrukturierung - AÜG in Kiga-Gruppe - bereits mit eingerechnet.
Durch den Wegfall von 10 Hortplätzen entstehen Mindererträge bei den Elternbeiträgen.
Diese Mindererträge waren zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht absehbar.

Begründung des Antrages


In der 4-gruppigen städtischen Kindertagesstätte Mönchekamp 3, 30457 Hannover-Wettbergen, werden zurzeit 80 Kinder in einer Krippengruppe (15 Kinder), einer Kindergartengruppe (25 Kinder), einer großen altersübergreifenden Gruppe (10 Kindergarten- und 10 Hortkinder) und einer Hortgruppe (20 Kinder) betreut.
Durch den Ausbau der Ganztagsschulbetreuung werden die Hortplätze immer weniger nachgefragt. Hierneben gibt es im Stadtbezirk nach wie vor einen hohen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kindergartenkinder. Mit der Umstrukturierung wird dem geänderten Nachfrageverhalten nachgekommen. Ebenso kann sie auch aus fachlicher Sicht befürwortet werden. Für diese Maßnahme werden nur geringe Umbaumaßnahmen im Sanitärbereich und bei den Garderoben erforderlich.

Die Umstrukturierung ist mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover
-Landesjugendamt- abgestimmt.
Aufgrund der beengten Raumsituation in der Kindertagesstätte wird vom Landesjugendamt nur eine Belegung von maximal 20 Kindergartenkindern empfohlen.

Die Umstrukturierung dient zur bedarfsgerechten Versorgung des Stadtbezirks mit
Kindergartenplätzen und ist zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz erforderlich.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten
Betreuungsangebot nachgekommen.
51.42 
Hannover / 03.05.2021