Drucksache Nr. 0994/2022 E1:
Ausbau der Veloroute 02 / Radschnellverbindung Langenhagen aus der Innenstadt Hannover bis an die Stadtgrenze nach Langenhagen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0994/2022 E1
2
 

Ausbau der Veloroute 02 / Radschnellverbindung Langenhagen aus der Innenstadt Hannover bis an die Stadtgrenze nach Langenhagen

Antrag,

dem Änderungsantrag
- 15-1542/2022 aus dem Stadtbezirksrat Mitte in Punkt 1 und 4 weitestgehend und in Punkt 2 und 3 zu folgen,
- 15-1549/2022 aus dem Stadtbezirksrat Vahrenwald-List in Punkt 2 teilweise, in Punkt 3 nicht und den Punkten 4-8 zu folgen,
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs.2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.

Kostentabelle

Entfällt

Begründung

Hinweis

Das Ziel des Veloroutenkonzeptes der Landeshauptstadt Hannover besteht vorrangig darin, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu erhöhen, indem sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitradverkehr zügige, komfortable und vor allem sichere Streckenführungen angeboten werden. D.h., Radfahren soll nicht allein aus Vernunftgründen (Klimaschutz, Verkehrswende, Gesundheitsförderung) das erste Mittel der Wahl für alle Anlässe innerhalb des Stadtverkehrs sein, sondern es soll Spaß machen Rad zu fahren. Gleichzeitig sollen die Zugangsschwellen minimiert werden. Dazu bedarf es solcher Angebote, die – ähnlich wie im Fußverkehr- dem sehr umwegempfindlichen Radverkehr im Hinblick auf die Streckenführung entgegenkommen und vorhandene Barrieren möglichst abbauen. Denn letztendlich entscheiden die Radfahrenden bei der Routenwahl nur untergeordnet nach vorgegebenen Routen, sondern nach verschiedenen Kriterien (s.o.), insbesondere aber nach Streckenlänge, Reisezeit, Sicherheit und Fahrkomfort.
Diese Aspekte sollten unbedingt bei der geplanten Linienführung und den vorgeschlagenen Ausbaumaßnahmen berücksichtigt werden.

Stadtbezirksrat Mitte (Änderungsantrag 15-1542/2022):

Zu Punkt 1: Die Veloroute folgt der Variante 2. Dabei wird die Veloroute zunächst ab Hamburger Allee über die Lister Meile/Friesenstarße bis zum Weißekreuzplatz umgesetzt. Der Abschnitt Fernroder Straße, Andreas-Hermes-Platz wird zeitnah nach Abschluss des Innenstadtdialoges umgesetzt.

Stellungnahme:

Auch die Variante 2 der Trassenführung über die Fernroder Straße, Querung der Berliner Allee, Andreas-Hermes-Platz, Weißekreuzstraße und westlich des Weißekreuzplatzes mit Einbindung in die Fridastraße wurde von der Verwaltung als realisierungsfähig geprüft und kann somit in Teilbereichen zeitnah umgesetzt werden (siehe Ursprungsdrucksache). Eine Führung über die Fernroder Straße ist allerdings nur möglich, wenn im Rahmen des Verkehrskonzeptes Innenstadt der Fernroder Straßentunnel für den Kfz-Verkehr gesperrt wird. Dies ist vom weiteren Verlauf des Innenstadtdialoges abhängig.




Zu Punkt 2: Der aktuell existierende Zebrastreifen an der Kreuzung der Veloroute und der Lister Meile bleibt erhalten. An dieser Stelle erfolgt eine Aufpflasterung und eine deutliche Beschilderung zum Vorrang des Fußverkehrs.

Stellungnahme:

Bei Realisierung der Trassenführung Variante 2 mit Einbindung der Weißekreuzstraße an die Fridastraße kann der Zebrastreifen an der bestehenden Stelle erhalten bleiben und sowohl für den Kfz-Verkehr als auch den Radverkehr hier die Bevorrechtigung des Fußverkehrs aufrechterhalten.




Zu Punkt 3: In der Fridastraße wird so geplant, dass das erforderliche Mindestmaß für Gehwege von 2,50 m auf beiden Seiten der Straße eingehalten wird.

Stellungnahme:

Bei Einhaltung der beidseitigen Gehwegbreiten von 2,50 m ist es erforderlich, zur Realisierung der geplanten Fahrradstraßenausweisung auf einer Fahrbahnseite das Fahrbahnrandparken entfallen zu lassen. Dies ist nach Prüfung durch die Verwaltung auf der Westseite am ehesten möglich, um den Stellplatzverlust zu minimieren.




Zu Punkt 4: Die Straße „An der Apostelkirche“ wird gemäß der ersten Variante in der Drucksache für den KFZ-Verkehr gesperrt. Bei späterer Erneuerung der Straße ist auch hier ausreichend Platz für breitere Gehweg auf beiden Fahrbahnseiten sowie Baumpflanzungen vorzusehen.

Stellungnahme:

Eine Sperrung für den Kfz-Verkehr in der Straße „An der Apostelkirche“ ist aus Sicht der Verwaltung zu realisieren, da in dem Straßenzug keine privaten Grundstückszufahrten liegen. Es ist allerdings im Vorfeld ein Teileinziehungsverfahren durchzuführen, da die Straße dem öffentlichen Kfz-Verkehr entzogen werden muss. Dafür ist ein förmliches Einziehungsverfahren erforderlich. Insofern empfiehlt die Verwaltung hier zunächst Variante 1 umzusetzen und im Anschluss das Einziehungsverfahren durchzuführen.


Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (Änderungsantrag 15- 1549/2022):

Zu Punkt 1: In der Edenstraße wird für die Parkstände eine Breitenbegrenzung auf 1,75 m (nach Fahrzeugschein, also zzgl. Spiegel) angeordnet.

Nicht Beschlossen


Zu Punkt 2: Die Einfahrt unberechtigter PKW in den Abschnitt der Edenstraße zwischen Jacobi-und Ferdinand-Wallbrecht-Straße wird durch bauliche Maßnahmen verhindert (bspw. versenkbare Poller).

Stellungnahme:

Im Straßenabschnitt der Edenstraße zwischen Jacobistraße und Ferdinand-Wallbrecht-Straße befinden sich zwei stark genutzte Hofzufahrten, die ausschließlich über die Jacobistraße angefahren werden können. Zusätzlich wird die anliegende Kindertagesstätte 1 x wöchentlich angefahren, was auch ausschließlich über die Jacobistraße realisiert werden kann.
Die Sperrung mit versenkbaren Poller ist mit einem hohen logistischen Aufwand verknüpft, um allen Zugangsberechtigten die Möglichkeit der Einfahrt zu gewähren z. B. durch Aushändigung von Chipkarten. Mit der Sperre durch einen absenkbaren Poller würde auch zusätzlich der derzeit noch stattfindende Bring- und Holdienst der Kindertagesstätte in diesem Bereich unterbunden werden können. Vor einer Absperrung ist jedoch ein Einziehungsverfahren erforderlich, um die Nutzung auf Anlieger*innen, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu beschränken. Erst nach Abschluss des Verfahrens kann bei positivem Ausgang die Sperrung umgesetzt werden.

Zu Punkt 3: Im Abschnitt der Edenstraße zwischen Jacobi- und Ferdinand-Wallbrecht-Straße wird einer der beiden Gehwege um einen Meter breiter ausgebaut.

Stellungnahme:

Eine Verbreiterung des Gehweges auf einer Seite der Edenstraße zwischen Jacobistraße und Ferdinand-Wallbrecht-Straße ist mit erheblichem baulichen Aufwand (z. B. Anpassung der Straßenentwässerung, ggf. Veränderung der Höhenlage der Straße etc.) verbunden, der vor dem Hintergrund, dass nach Teileinziehung dieses Teilstückes der Edenstraße der Kfz-Verkehr auf Ver- und Entsorgung sowie Zufahrt in die Grundstücke beschränkt wird und dort nicht mehr geparkt wird und die Gehwege vor kurzer Zeit erneuert wurden, erscheint dies nicht vertretbar.


Zu Punkt 4: Die an der Ecke Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Ecke Göbelstraße durch diegeänderte Radwegeführung entfallenen Fahrradbügel werden in mindestens gleicher Anzahl in direkter Nähe neu platziert, ohne dabei Fuß-und Radverkehr einzuschränken.

Stellungnahme:

Die entfallenen Fahrradanlehnbügel werden in unmittelbarer Nähe zur Einmündung
Göbelstraße / Ferdinand-Wallbrecht-Straße in mindestens gleicher Anzahl eingeplant.


Zu Punkt 5: Bei der Einfahrt aus der Ferdinand-Wallbrecht-Straße in die Göbelstraße ist ein Modalfilter einzusetzen, der die Einfahrt für Kfz unterbindet.

Nicht beschlossen


Zu Punkt 6: Im südlichen Teil der Göbelstraße ist eine Lieferzone zu schaffen, die auch für LKW mit 7,5 Tonnen geeignet ist.

Stellungnahme:

Es besteht die Möglichkeit eine Lieferzone im südlichen Abschnitt der Göbelstraße in
richtliniengerechten Abmessungen einzurichten. Der genaue Standort wird vor Ort nach Bedarfsermittlung festgelegt.

Zu Punkt 7: Nördlich der Querung der Waldstraße sind die bestehenden Senkrecht- in
Längsparkplätze umzuwandeln und der westliche Gehweg zu verbreitern. Dabei ist der bestehende Carsharing-Parkplatz zu erhalten.

Stellungnahme:

Da Senkrechtstellplätze an einer Veloroute mit einem gewünscht hohen
Radverkehrsaufkommen nicht gut vereinbar wären. Sie sollten in der vorliegenden Planung nur erhalten bleiben, um dem hohen Parkdruck Rechnung zu tragen. Die Senkrechtstellplätze werden dem Beschluss des Bezirksrates folgend, unter Verzicht auf 6 Stellplätze in Längsparkstände umgebaut.

Zu Punkt 8: Auf der Röntgenstraße entfallen zwischen Kollenrodt- und Wöhlerstraße die Parkplätze auf beiden Straßenseiten.

Stellungnahme:

In der Drucksache wurde diese Variante auch als Vorschlag mit erläutert, aber aufgrund des sehr hohen Parkdrucks nicht favorisiert. Zur Optimierung der Veloroute und der Verbesserung der Verhältnisse für Fußgänger*innen in diesem Bereich, der gleichzeitig auch ein Hauptschulweg ist, sollte dem Vorschlag des Bezirksrates gefolgt werden. Damit entfallen die Längsstellplätze beidseitig der Röntgenstraße zwischen Kollenrodtstraße und Wöhlerstraße.





Zu Punkt 9: Auf der Wöhlerstraße zwischen Lister Kirchweg und Höfestraße entfallen die Linksabbiegespur sowie die Parkplätze auf der Ostseite. Der gewonnene Platz wird für eine Verbreiterung des Gehweges sowie der Fahrbahn der Veloroute genutzt.

Nicht Beschlossen
66.22 
Hannover / 27.06.2022