Drucksache Nr. 0990/2005:
Einführung des Ganztagsbetriebs

Inhalt der Drucksache:

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0990/2005
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Einführung des Ganztagsbetriebs

Antrag,

die Einführung des Ganztagsbetriebes gemäß § 23 NSchG aufsteigend mit dem
5. Jahrgang am Gymnasium Bismarckschule zum 01.08.2005 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es werden Mädchen und Jungen gleichermaßen von der Planung betroffen, da es sich um eine koedukative Schule handelt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben3.456,00 €442007
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt3.456,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-3.456,00 € 


Im ersten Schuljahr entstehen Kosten von maximal 576,00 Euro. Wenn der Ganztagsbetrieb durchgängig bis zum 10. Jahrgang eingeführt ist, entstehen maximal 3.456,00 Euro jährlich als Ganztagszuschlag. Die Summe ist errechnet auf der Basis des neuen Klassenbildungserlasses zum 1.8.2004, wonach statt der bisherigen maximalen Klassenfrequenz von 30 Schülern nunmehr 32 Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind. Entsprechend der Anwahl der Schule kann dieser Betrag geringer ausfallen. Es gilt 4,50 Euro als Ganztagszuschlag pro Schüler und Jahr.

Die Kosten für die Mittagessenausgabe lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern und wurden daher in die Kostentabelle nicht aufgenommen. Sofern hierfür Kosten entstehen, stehen diese bei der HST 1.2100.521000.5 im Rahmen der gemäß Beschluss bei den Haushaltsplanberatungen für 2005 für neue Ganztagsschulen veranschlagten Mittel von insgesamt 60.000,-- Euro zur Verfügung. Als neue Ganztagsschulen sind verwirklicht die Schulen im SZ Bemerode (DS Nr. 0605/2003), die HS Isernhagener Straße, die Albert-Schweitzer-Schule (DS Nr. 2489/2003) und die Tellkampfschule (DS Nr. 1172/2004).

Für den GTS-Betrieb an der Bismarckschule stehen bisher eine Mensa sowie Freizeit-/multifunktional nutzbare Bereiche nicht zur Verfügung.


Die Finanzierung dieser von der Schule gewünschten Investitionsmaßnahmen ist nur möglich, wenn sich das Land beteiligt und Mittel aus den Bundesinvestitionsmitteln für neue und bestehende Ganztagsschulen („ Investitionsprogramm 'Zukunft Bildung und Betreuung' IZBB 2003-2007“) bereitstellt. Aus diesem Programm können Neu-, Ausbau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen und die mit den Investitionen verbundenen Dienstleistungen gefördert werden. Eine Förderung kann bis zu 90 % erfolgen. Der Schulträger hätte dann noch den Rest der Investitionskosten sowie Kosten für Ausstattung und Mobiliar zu übernehmen.
Es ist zu prüfen, ob für 2006 ein IZBB-Antrag gestellt wird.

Begründung des Antrages

Die Gesamtkonferenz des Gymnasiums Bismarckschule hat am 06.12.2004 beschlossen, einen Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an das Nds. Kultusministerium zu stellen. Gem. § 23 NSchG ist dafür die Zustimmung des Schulträgers erforderlich.

Das Einzugsgebiet der Bismarckschule hat einen Schwerpunkt im Süden Hannovers, darüber hinaus besuchen Schülerinnen und Schüler aus dem ganzen Stadtgebiet Hannovers diese Schule. Es ist davon auszugehen, dass es einen großen Bedarf für eine Nachmittagsbetreuung gibt, da der Anteil von Alleinerziehenden und Elternhäusern mit zwei berufstätigen Elternteilen ständig zunimmt. Insofern ist eine starke Nachfrage nach individueller Förderung und pädagogischer Betreuung über den Vormittag hinaus zu erwarten.

Konzept

Die offene Ganztagsschule soll aufsteigend mit dem 5. Jahrgang ab Schuljahr 2005/2006 eingerichtet werden.
Die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft ist regional und sozial sehr heterogen, der Migrantenanteil liegt bei ca. 33%. Die soziale Integration der Schülerschaft und das gemeinsame Lernen und Leben der Schülerinnen und Schüler verschiedener Nationen sollen in den Mittelpunkt gerückt werden.
Die Ganztagsangebote werden sich auf vier Tage in der Woche beziehen, der Tagesablauf wird sich primär strukturieren nach dem Fachunterricht, der Mittagspause und den sich daran anschließenden ergänzenden ganztagsspezifischen offenen Angeboten.
Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist freiwillig.
Das pädagogische Konzept der antragstellenden Schule ist in der Anlage beigefügt.


Kriterien des Landes

Gemäß § 23 NSchG können allgemein bildende Schulen als Ganztagsschulen geführt werden.
Vertreter des MK haben in einem Gespräch in 2004 deutlich gemacht, dass derzeit nur noch freiwillige Ganztagsangebote an Schulen genehmigt werden in Übereinstimmung mit den Ziffern 8.2 und 2.4.1 des neuen Ganztagserlasses, der am 01.08.2004 in Kraft getreten ist.
Ausdrücklich gewünscht ist danach die Kooperation mit außerschulischen Partnern, insbesondere mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, kirchlicher und sozialer Jugendarbeit, Sportvereinen, Musik- bzw. Kunstschulen und anderen im Kultur- und Bildungsbereich tätigen Einrichtungen, Betrieben und Organisationen. Es werden keine zusätzlichen personellen oder sachlichen Ressourcen für den Ganztagsbetrieb zur Verfügung gestellt.

Die Stadt Hannover als kommunaler Träger hat den genannten Kriterien des Landes bei der Auswahl neuer Ganztagsschulen und der Realisierbarkeit des Konzeptes weitere Kriterien hinzugefügt; dazu gehören die Raumsituation der beantragenden Schule/n, d.h. die Ausstattung mit genügend Unterrichtsräumen bzw. Mensa- und Freizeitbereich , sowie die Versorgung des Stadtteils mit Ganztagsangeboten insgesamt.


Räumliche Voraussetzungen

Die Bismarckschule wurde im Zuge der Beschlussfassung zur Schulstrukturreform als 4 zügiges Gymnasien ohne Außenstelle definiert. Bei Genehmigung des Ganztagsbetriebes kann dieser zunächst nur in sehr eingeschränkter Form erfolgen, da im eigenen Gebäudebestand der Bismarckschule kaum Raumreserven vorhanden sind.
Für die Einführung des GTS-Betriebes in vollem Umfang sind Aufenthaltsbereiche / Cafeteria / Mittagessenausgabe erforderlich, die im vorhandenen Raumbestand nicht umsetzbar sind.
Die hierfür erforderlichen Neu-/Ausbaumaßnahmen werden nur dann und in dem Umfang getätigt, wie dafür Mittel vom Land über IZBB – Mittel zur Verfügung gestellt werden.


Auswirkungen auf andere Schulen im Stadtgebiet

Auswirkungen auf andere Schulen im Stadtgebiet sind nach dem derzeitigen schulrechtlichen Stand nicht zu erwarten.
Als eine Bedingung für die Einführung des Ganztagsbetriebes wird vom MK die Bedarfsermittlung bei den Eltern und ein entsprechender Beschluss der Gesamtkonferenz genannt. Diese Beteiligung hat stattgefunden, ein entsprechender Beschluss der Gesamtkonferenz auf Einführung des Ganztagsbetriebes liegt vor.

Von einer verminderten Anwahl der bestehenden Ganztagsschulen im Stadtgebiet Hannover, wie den sechs Integrierten Gesamtschulen und den beiden Gymnasien Herschel- und Tellkampfschule, ist nicht auszugehen, da in Zukunft eher mit einem erhöhten Bedarf an Ganztagsplätzen gerade auch an den weiterführenden Schulen nicht zuletzt aufgrund der erhöhten Stundenzahlen und der damit verbundenen längeren Verweildauer der Schüler an den Schulen zu rechnen ist.

Stellungnahme

Die Einführung des Ganztagsbetriebes am Gymnasium Bismarckschule wird aus Sicht der Schulverwaltung begrüßt. Die Schulformwahl stellt eine wichtige und gemessen an der Nachfrage sinnvolle Ergänzung dar. Es gibt zurzeit nur zwei Gymnasium im Stadtgebiet mit Ganztagsbetrieb - die Herschelschule und die Tellkampfschule.
Die Schulverwaltung befürwortet die Verwirklichung des Ganztagschulbetriebes am Gymnasium Bismarckschule.
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Hannover / 10.05.2005