Drucksache Nr. 0974/2014:

Betrieb des Misburger Bades

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Sportausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0974/2014
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Betrieb des Misburger Bades

Antrag,


zu beschließen,

1. den bestehenden Pachtvertrag mit der Fa. s.a.b. Gesundheits- und Badepark Hannover GmbH & Co. KG für das Misburger Bad frühestens zum 31.08.2014 einvernehmlich aufzuheben,

2. frühestens ab dem 01.09.2014 das Misburger Bad unter städtischer Regie unter Berücksichtigung der städtischen Regeln zu betreiben,

3. die Eintrittspreise für die städtischen Bäder, wie in der Anlage 1 dargestellt, für das Misburger Bad zu übernehmen und

4. den erhöhten Aufwendungen in Höhe von 171.000 € zuzustimmen. Die Deckung erfolgt im Teilhaushalt 52.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte sind nicht berührt, da alle Bevölkerungsgruppen in gleicher Weise von dem Weiterbetrieb des Misburger Bades profitieren.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42403
Bäder
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 75.600,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 225.000,00 €
Sach- und Dienstleistungen 193.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen -171.400,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -171.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -171.000,00 €

Begründung des Antrages


Mit Drucksache-Nr. 2519/2012 wurde beschlossen, der Fa. s.a.b. Gesundheits- und Badepark Hannover GmbH & Co. KG in den Jahren 2012 bis 2014 einen zusätzlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 340.000 € netto pro Jahr für den Betrieb des Misburger Bades zur Verfügung zu stellen. Ziel dieser Maßnahme war es, der Betreiberin die Möglichkeit zu eröffnen, sich bei dem Betrieb des Bades neu aufzustellen und ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept ohne zusätzlichen Betriebskostenzuschuss zu entwickeln. Außerdem sollte die Betreiberin in die Lage versetzt werden, in dem 3-Jahres-Zeitraum 300.000 € für notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Bad zu verwenden, die für die Jahre 2012 und 2013 auch nachgewiesen worden sind. Der gesamte Prozess wurde von der Verwaltung durch einen regelmäßigen Austausch begleitet. Leider ist es trotz aller Versuche der Betreiberin in der Folge nicht gelungen, die wirtschaftliche Situation des Bades nachhaltig zu verbessern. Der Jahresabschluss 2012 und der vorläufige Jahresabschluss 2013 weisen trotz der Zahlung des zusätzlichen Betriebskostenzuschusses weiterhin erhebliche Defizite beim Betrieb des Misburger Bades aus. Die Betreiberin ist deshalb auf die Verwaltung zugekommen und hat zum zukünftigen Betrieb des Bades folgende Vorschläge bzw. Regelungen angesprochen:

1. Dauerhafte Weiterzahlung des für die Jahre 2012 bis 2014 vereinbarten zusätzlichen Betriebskostenzuschusses

2. Einschränkung der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit, insbesondere in den Morgenstunden

3. Verkürzung der Freibadesaison

4. Rückübertragung der baulichen Unterhaltung für das Bad an die Stadt

5. Verlängerung des Energielieferungsvertrag mit der Fa. Urbana, um so günstigere Konditionen zu erhalten

6. Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für die Nutzung des Schwimmbades durch Vereine

Aus Sicht der Verwaltung kann den Vorschlägen nicht entsprochen werden, da sie eine eindeutige Verschlechterung des Status quo mit sich bringen und so dem Grundgedanken, der hinter diesem PPP-Projekt steht, ad absurdum führen würden.

Die Betreiberin hat deshalb vorgeschlagen, den Vertrag einvernehmlich zum 31.08.2014 aufzuheben. Ursprünglich war die Betreiberin davon ausgegangen, weitere Objekte in der Region in Betriebsführung zu übernehmen, um so durch ein zentrales Management eine effektivere Betriebsführung zu erreichen. Inzwischen ist das Misburger Bad allerdings nur noch das einzige Objekt der Betreiberin in Deutschland.

Unabhängig von der wirtschaftlichen Situation gab es viele Beschwerden und Hinweise aus der Bevölkerung auf Mängel insbesondere hinsichtlich der Sauberkeit und der Wasseraufsicht. Im Rahmen von regelmäßigen Begehungen durch die Verwaltung wurden diese Mängel bestätigt. Die Betreiberin wurde aufgefordert, diese Mängel unverzüglich zu beseitigen.

Damit der Betrieb des Bades nach Rückgabe ohne größere Unterbrechung weiter laufen kann, schlägt die Verwaltung vor, den Betrieb des Bades in eigene Regie zu übernehmen. Für die Übertragung des Bades an einen neuen Dritten wäre ein aufwändiges Ausschreibungsverfahren erforderlich, so dass ein reibungsloser Übergang der Betriebsführung von der derzeitigen Betreiberin an einen künftigen Betreiber nicht möglich wäre. Das Bad müsste dann für eine längere Zeit geschlossen werden. Ein reibungsloser Übergang ist aber nicht zuletzt im Interesse der Nutzenden für die Zukunft des Misburger Bades unabdingbar.

Im Vorfeld hat die Verwaltung Gespräche mit der Sportgemeinschaft Misburg zum Misburger Bad geführt. Dabei wurde vereinbart, dass zu gegebener Zeit Gespräche zu Kooperationen zwischen Stadt und Verein aufgenommen werden. So könnte z.B. der Verein ggf. die Gastronomie in dem Bad übernehmen und hätte damit seine Heimat im Bad. Auch andere Themen (z.B. Nutzung des derzeitigen Fitnessbereichs, gemeinsame Veranstaltungen und Unterstützung im Aufsichtsdienst, insbesondere während der Freibadesaison) könnten dann Gegenstand der Diskussionen werden.



Der Betrieb des Misburger Bades soll zu den gleichen Bedingungen wie die anderen von der Stadt betriebenen Bäder erfolgen. Die dafür geltenden Vorschriften, wie z.B. Tarifordnung, Benutzungsordnung, gelten ab Übernahme der Betriebsführung auch im Misburger Bad. Ab dem Zeitpunkt gelten im Misburger Bad die für städtischen Bäder üblichen Eintrittspreise (s. Anlage 1). Die Sauna des Misburger Bades wird dabei wegen ihrer Größe und Ausstattung der Sauna im Nord-Ost-Bad gleich gestellt. Die Öffnungszeiten und die Nutzungszeiten für Vereine und Schulen bleiben zunächst im gleichen Umfang wie bei der bisherigen Betreiberin bestehen. Evtl. erforderliche Anpassungen werden im Einvernehmen mit den Nutzern vorgenommen. Das Personalkonzept sieht analog zu den anderen städtischen Bädern für den Betrieb des Misburger Bades siebzehn Stellen in verschiedenen Funktionen vor.

Im Zuge der Rücknahme des Bades werden ggf. Ersatzbeschaffungen für Einrichtungsgegenstände erforderlich, die aus den im Finanzhaushalt für die Bäder zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden können. Zum Finanzbedarf für den laufenden Betrieb des Bades ist eine Kalkulation in Anlage 2 beigefügt. Ab dem Zeitpunkt der Auflösung des Betriebsführungsvertrages sind keine Zahlungen mehr an die Betreiberin zu leisten. Die dadurch eingesparten Beträge können für die eigene Betriebsführung verwendet werden. Diese Mittel reichen aber nicht aus, um die Personal- und Betriebskosten für das Bad abzudecken. Deshalb ist im Zuge der Übernahme der Betriebsführung im Zeitraum vom 01.09. bis 31.12.2014 eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 171.000 € im Produkt Bäder erforderlich. Diese überplanmäßige Aufwendung ist sachlich und zeitlich unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet. In den Jahren 2015 ff. werden die durch den Betrieb des Misburger Bades entstehenden Einzahlungen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Produkt Bäder etatisiert. Eine Aufstellung der für das Jahr 2015 kalkulierten Einzahlungen und Aufwendungen ist als Anlage 3 dieser Drucksache beigefügt.
52 
Hannover / 05.05.2014