Drucksache Nr. 0960/2014:
Integrative Betreuung in einer Krippengruppe in der Kita Freytagstrasse

Inhalt der Drucksache:

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0960/2014
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Integrative Betreuung in einer Krippengruppe in der Kita Freytagstrasse

Antrag,

zu beschließen,
  • die Krippengruppe der Kindertagesstätte Freytagstrasse 14, 30169 Hannover im Stadtteil Südstadt mit 14 Plätzen in eine Krippe mit integrativen Plätze (hier: 10 Plätze in Ganztagsbetreuung) umzuwandeln und
  • der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. als Träger der Einrichtung ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2014 laufende Beihilfen auf der Grundlage der DS Nr. 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Kostentabelle

Für die Umstrukturierung entstehen keine Mehrkosten, da die Umsetzung der Maßnahme kostenneutral erfolgt.

Begründung des Antrages

Die Krippengruppe der Kindertagesstätte Freytagstrasse, mit derzeit 14 Plätzen, wird zum 01.08.2014 nur noch mit 13 Plätzen belegbar sein, weil sich im Rahmen von erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Schaffung des gesetzlich vorgeschriebenen Schlafraumes die Gruppenraumgröße verringert. Für die Krippengruppe sind 2 Kinder mit Beeinträchtigung angemeldet, für die ein Rechtsanspruch auf Betreuung besteht. Der Träger hat daher einen Antrag auf Umwandlung in eine integrative Krippengruppe gestellt. Durch die Betreuung der Kinder mit Beeinträchtigung ist die Gruppengröße auf 10 Plätze abzusenken.
Die Einrichtung hatte bereits im Rahmen des Modellprojektes/integrative Krippenbetreuung Krippenkinder mit Behinderung aufgenommen, betreut derzeit ein Krippenkind im Rahmen einer Einzelintegration und möchte die integrative Betreuung weiterführen. Die personellen und räumlichen Voraussetzungen für die Umwandlung sind gegeben.

Die Erteilung einer entsprechenden Betriebserlaubnis wurde im Vorfeld vom Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen und Tagespflege - in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 05.05.2014