Drucksache Nr. 0944/2011:
Aufstockung der Betreuungszeit der Kindertagesstätten im Stadtbezirk Mitte

Inhalt der Drucksache:

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0944/2011
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Aufstockung der Betreuungszeit der Kindertagesstätten im Stadtbezirk Mitte

Antrag,

zu beschließen
in den aufgeführten Kindertagesstätten zum 01.08.2011 wie folgt die Betreuungszeit auszuweiten:
  1. Kindertagesstätte der Dreifaltigkeitskirche I, Holscherstr. 17, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Kindergartengruppe mit 10 Plätzen von halbtags ohne Essen auf 3/4 Betreuung,
  2. Kindergarten der Apostelkirche, Kronenstr. 30, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, die Kindergartengruppe mit 25 Plätzen von halbtags ohne Essen auf 3/4 Betreuung
und

auf Basis der gültigen Fördergrundsätze die laufende Beihilfe zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.





Kostentabelle

Kosten:

Kostenstelle 51410100 - Betriebskostenersatz - Nr.: 1 + 2 33.875 €

Der jährliche Kostenrahmen der aufgeführten Maßnahmen umfasst somit 33.875 €.

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren die Halbtagsangebote immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme einer Halbtagsbetreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Betreuung angefragt und wahrgenommen. Die Halbtagsgruppen unterliegen daher einer verstärkten Fluktuation.

Die bestehenden Betreuungszeiten in den Halbtagsgruppen reichen vielen Eltern nicht mehr aus. Besonders berufstätige Elternteile, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen, benötigen meist längere Betreuungszeiten. Die Träger haben auch aus diesem Grund eine Ausweitung der angebotenen Betreuungszeit für die betreffenden Gruppen beantragt.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Angebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungsangebote stehen im Kindertagestätten-Budget zur Verfügung.

Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden von den Trägern beantragt.
51.41 
Hannover / 05.05.2011