Drucksache Nr. 0940/2011:
Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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0940/2011
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Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,

zu beschließen,
in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2011 die Betreuungszeit auszuweiten:
  1. Kindertagesstätte der St. Johannis-Kirchengemeinde, Alte Bemeroder Str. 104, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Kindergartengruppe (23 Plätze) halbtags ohne Essen auf eine 3/4 - Betreuung,
  2. Kindertagesstätte Pappelteich, Anecampstr. 22, in Trägerschaft der DRK-Kinder und Jugendhilfe gem. GmbH, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) halbtags ohne Essen auf eine 3/4 - Betreuung,
  3. Kindertagesstätte Kronsbergkrümel, Trautenauer Hof 1, in Trägerschaft des Bemeroder Elternvereins (BEV) Verein zur Förderung der kulturellen und sozialen Entwicklung in Bemerode e. V., eine Kindergartengruppe (25 Plätze) halbtags ohne Essen auf eine 3/4 - Betreuung,
  4. Kindertagesstätte Neunkirchener Platz, Neunkirchener Platz 10, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, 10 Plätze einer Kindergartengruppe halbtags ohne Essen auf eine 3/4 - Betreuung,
  5. Kindertagesstätte der Jakobi - Kirchengemeinde, Aussiger Wende 31, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Gruppe halbtags ohne Essen (20 Plätze) auf eine 3/4 - Betreuung

und
auf Basis der jeweils gültigen Fördergrundsätze die laufende Beihilfe zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Kosten:

Es entstehen folgende jährliche Kosten:

Kostenstelle 51410100
Betriebskostenersatz Nr.: 2 22.715 €
Kostenstelle 51410170
Kinderladenfinanzierung Nr.: 3 19.440 €
Kostenstelle 51410140
Verbandseigene Finanzierung. Nr.: 1 + 5 45.862 €

Kostenstelle 51400000
städtische Finanzierung Nr.: 4 11.000 €

Der jährliche Kostenrahmen der aufgeführten Maßnahmen umfasst somit 99.017 €.

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen wurden in den letzten Jahren die Halbtagsangebote immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme einer Halbtagsbetreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Betreuung angefragt und wahrgenommen. Die Halbtagsgruppen unterliegen daher einer verstärkten Fluktuation.

Die bestehenden Betreuungszeiten in den Halbtagsgruppen reichen vielen Eltern nicht mehr aus. Besonders berufstätige Elternteile, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen, benötigen meist längere Betreuungszeiten. Die Träger haben auch aus diesem Grund eine Ausweitung der angebotenen Betreuungszeit für die betreffenden Gruppen beantragt.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Angebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungsangebote stehen im Kindertagestätten-Budget zur Verfügung.

Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden von den Trägern beantragt.
51.41 
Hannover / 05.05.2011