Informationsdrucksache Nr. 0938/2010:
Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons
Sachstand zum Zusatzantrag (Antrag Nr. 2785/2009 zur DS 2195/2009)

Informationen:

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss
  • Kulturausschuss
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
  • Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
  • Ratsversammlung
  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An den Kulturausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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0938/2010
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Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons
Sachstand zum Zusatzantrag (Antrag Nr. 2785/2009 zur DS 2195/2009)

Der Rat hat am 11.03.2010 mit Drucksache Nr. 2785/2009 ergänzende Punkte zur Sanierung des ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons beschlossen. Die Verwaltung unterrichtet hiermit über den aktuellen Arbeitsstand dazu:

Beschlusspunkt 1
„Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien bis zum Frühjahr 2010 (vor den Osterferien) ein städtebauliches und gebäudeplanerisches Konzept vor, das den bereits beschlossenen Neubau der VHS am Andreas-Hermes-Platz (DS 1511/2008) ergänzt um Flächen für die Stadtbücherei, den Workshop e.V. und die bisherige Kita, erweitert um zusätzliche Kitaplätze. Es wird hierzu ein Raumprogramm vorgelegt. Ebenfalls zum Frühjahr 2010 ist für die erforderliche Sanierung der Theaterwerkstatt ein Umsetzungskonzept mit Raumprogramm, Kostenvoranschlag und Zeitplanung vorzulegen (separate Sanierung in einem 2. BA).“

Umsetzungsstand

Ein städtebauliche Konzept liegt gemäß Anlage 1 vor: Danach könnte ein Neubau als ein eigenständiges Gebäude entlang der Berliner Allee errichtet werden und sich in der Höhenentwicklung an der Bebauung in der Nachbarschaft orientieren, ohne sich dem bestehenden Hochhaus anzupassen. Entsprechend sollte der Neubau entlang der Berliner Allee eine maximale Gebäudehöhe von 24 m und entlang der Lister Meile eine maximale Gebäudehöhe von 17,50 m aufweisen. Zum Andreas-Hermes-Platz kann sich das Gebäude auf zwei Geschosse verringern. Eine qualitative architektonische Gestaltung sollte durch einen Realisierungswettbewerb sichergestellt werden. Auf der benachbarten Grundstücksfläche (Neubau auf Fremdgrundstück) könnten Flächen für Dritte von ca. 3.300 m² BGF realisiert werden. Gemäß dem Ratsauftrag von 2006 (DS 15-1661/2006) ist die Verbindung in der -1 Ebene zwischen Raschplatz und Lister Meile/Andreas-Hermes-Platz zu erhalten. Entsprechend gibt es bei einem Neubau einer VHS einen Antritt in der -1 Ebene, so dass auch die Gestaltung der -1 Ebene (Fortsetzung des Raschplatzes) in einem zukünftigen Realisierungswettbewerb mitgeplant werden könnte. Eine Finanzierung für diesen Bereich müsste zusätzlich sichergestellt werden.

Ein gebäudeplanerisches Konzept auf der Grundlage von in der Verwaltung abgestimmten Raumprogrammen (Anlage 2) liegt mit einem Flächen- und Nutzungskonzept gemäß Anlage 3 vor.

Zum Workshop e.V.: Wenn der Workshop e.V. und die VHS in einem Gebäude sind, gibt es aus Verwaltungssicht durch eine Zusammenarbeit beider Einrichtungen relevante Synergieeffekte bei den erforderlichen Flächen (gemeinsame Ausstellungsflächen, gemeinsam genutzte Technikflächen wie Siebdruckraum, usw.). Die Verwaltung hat daher beim Workshop e.V. im beiliegenden Flächenkonzept nur 218 m² Nutzfläche statt wie bisher ca. 430 m² angesetzt. Dieser geringere Ansatz wird sowohl vom Workshop e.V. als auch von der VHS abgelehnt. Die Kapitaldienst- und Betriebskosten von ca. 200 m² mehr Neubau-Nutzfläche würden jedoch zu mind. 50.000 € höheren jährlichen Kosten führen.

Zur Sanierung der Theaterwerkstatt wird darauf hingewiesen, dass die Sanierung dieses Bauabschnittes gemäß mittelfristiger Finanzplanung erst frühestens ab 2013 erfolgen wird. Grundlage der Kostenhochrechnung ist der mit den Nutzern abgestimmte Grundriss gemäß Anlage 4. Die Kosten wurden in einer Machbarkeitsuntersuchung ermittelt und sind deshalb nur grobe Kostenannahmen. Sie betragen 1,7 Mio. € für den Bereich der Theaterwerkstatt und 1,2 Mio. € für den Bereich des Mezzos (jeweils Preisstand 2009).

Allgemeiner Hinweis:
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Realisierung eines Neubauprojektes nur über ein zusätzliches PPP-Projekt umsetzbar ist, da der Finanzierungsumfang nicht zu Lasten anderer notwendiger Investitionen im städtischen Haushalt gehen sollte. Ein zusätzliches PPP-Projekt unterliegt der Zustimmung der Kommunalaufsicht und es ist damit zu rechnen, dass diese einen Neubau für die VHS, die Stadtteilbücherei und den Workshop e.V. nur genehmigt, wenn dies wirtschaftlicher ist als eine Sanierung im Bestand oder eine Anmietung in bestehenden Gebäuden. Die Verwaltung berechnet daher zurzeit diese Varianten und wird den Ratsgremien noch vor der Sommerpause eine entsprechende Ausarbeitung vorlegen.

Beschlusspunkt 2
„Gemäß dem Votum aus dem Bezirksrat Mitte vom 16.11.09 sollen energetische Belange bei der Sanierung des Raschplatzpavillons nochmals geprüft werden (z.B. umweltfreundliche Kühlung der Säle).“

Umsetzungsstand:

Wie bereits in der 1. Ergänzung zur Beschlussdrucksache Nr. 2195/ 2009 E1 beschrieben werden im Zuge der Erstellung der Haushaltsunterlage Bau die energetischen Belange nochmals unter Berücksichtigung der Kostenvorgabe von 6,3 Mio. € geprüft und es werden - wenn finanziell machbar - weitere energetisch sinnvolle Maßnahmen, wie z.B. die umweltfreundliche Kühlung der Säle, umgesetzt werden. Die Verwaltung wird zur gegebenen Zeit im Fachausschuss entsprechend unterrichten.
Beschlusspunkt 3
„Außerdem wird untersucht, ob der Neubau durch einen Investor (auch z.B. GBH) erstellt werden kann.“

Umsetzungsstand:
Der auf der Grundlage der im Leitfaden der Arbeitsgemeinschaft der Finanzministerkonferenz „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei ÖPP- Projekten“ vorgestellten Methodik durchgeführte ÖPP- Eignungstest hat für den Neubau der VHS die ÖPP-Eignung grundsätzlich bestätigt. Wegen der Größe des Projektes wäre ein europaweites Ausschreibungsverfahren erforderlich. Auch eine rein öffentlich-öffentliche Partnerschaft im Ergebnis eines Inhouse-Geschäfts mit einer kommunalen Tochter der Landeshauptstadt wäre für das Projekt grundsätzlich geeignet, wobei jedoch eine Reihe von Effekten, die bei ÖPP systemimmanent und gewünscht sind (Wettbewerb, Risikoübertragung, anreizorientierte Entgeltregelung), bei ÖPP nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden könnten.

Beschlusspunkt 4
„Der Abriss der Räume im Obergeschoss des Pavillons steht bis zum Beginn der Sanierungsmaßnahmen unter dem Vorbehalt, dass die Raschplatz BI keine Finanzierungslösung der Sanierung der Räume unter Brandschutzgesichtspunkten und eines behindertengerechten Zuganges aufzeigen kann.“

Umsetzungsstand:
Die vorbereitenden Arbeiten für den ersten Bauabschnitt der Pavillon-Sanierung laufen auf Hochtouren. Der aktuelle Terminplan sieht wie folgt aus:

bis Ende August 2010 Abschluss des erforderlichen Ausschreibungs- verfahrens für die Architektur- und Planungsleistung und Abschluss des Architektenvertrages
bis Ende Januar 2011 Erarbeitung der detaillierten Planungsunterlagen auf dem Niveau einer HU-Bau und Beschlussverfahren in den Ratsgremien
bis Ende August 2011 Fertigstellung der Ausschreibung
Sept. 2011 Baubeginn

Um keine Zeitverzögerung und keine Mehrkosten im Planungsprozess zu haben, ist es für die Detailplanung im Zusammenhang mit der Erstellung der HU-Bau-Unterlagen erforderlich, dass die Entscheidung, ob das Obergeschoss erhalten bleiben soll, bis Ende August 2010 getroffen wird. Die Raschplatz BI wurde auf diese Terminsituation hingewiesen und gebeten, bis Ende August 2010. eine Finanzierungslösung entsprechend obigem Beschluss aufzuzeigen. Wenn die Finanzierung durch die Raschplatz BI bis dann gesichert werden kann, wird diese Variante in der Planung weiterverfolgt. Kann bis dann die Finanzierung nicht aufgezeigt werden, wird im Rahmen der HU-Bau-Ratsdrucksache vorgeschlagen, das Obergeschoss abzureißen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der in dieser Drucksache dargestellte Vorgang ist im Wesentlichen finanzieller Art und nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.

Kostentabelle

Die Kosten sind im Text dargestellt.

19 /Dez. V
Hannover / 27.04.2010