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0931/2019 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 01.04.2019: Betriebsausschuss für Stadtentwässerung: Zur Kenntnis genommen
0931/2019 (Originalvorlage) |
Informationsdrucksache | ||||||||||
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung |
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Die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Plan sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt
Veränderung gegenüber dem Plan | Ergebnis- verschlechterung | Ergebnis- verbesserung |
Erhöhung der Erlöse aus Schmutzwassergebühr | 3,8 Mio. € | |
Entfall der Erlöse aus Gebührenausgleich SW | 1,6 Mio. € | |
Rückgang der Erlöse aus RW-Gebühren | 0,6 Mio. € | |
Mehrerlöse aus Gebührenausgleich RW | 0,4 Mio. € | |
Mehrerlöse aus sonstigen Einleitungen in das Kanalnetz | 0,2 Mio. € | |
Auflösung von empfangenen Zuschüssen (RW+SW) | 0,2 Mio. € | |
Anstieg der Erlöse aus Abscheider-Reinigung | 0,4 Mio. € | |
Anstieg der Erlöse aus SW-Übernahme Umland | 0,7 Mio. € | |
Anstieg Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung | 1,9 Mio. € | |
Anstieg Erlöse aus div. betrieblichen Leistungen | 1,0 Mio. € | |
Verringerung der aktivierten Eigenleistungen | 0,2 Mio. € | |
Anstieg der betrieblichen Erträge | 3,3 Mio. € | |
Erhöhung des Materialaufwandes | 5,2 Mio. € | |
Verringerung des Personalaufwandes | 1,5 Mio. € | |
Erhöhung des Aufwandes für Abschreibung | 1,1 Mio. € | |
Verringerung des sonstigen betrieblichen Aufwandes | 1,9 Mio. € | |
Verbesserung des Finanzergebnisses | 0,9 Mio. € | |
Zusatzaufwand für Stromsteuer (EEG-Umlage) | 0,3 Mio. € | |
Insgesamt: Ergebnisverbesserung | 7,2 Mio. € |
Die Erlöse aus Schmutzwassergebühren übertreffen den erwarteten Wert um 3,8 Mio. € / 7,9%. Infolge des extrem trockenen und heißen Sommers ist der Trinkwasserabsatz und damit auch der erlöswirksame Schmutzwasseranfall erheblich angestiegen. Die Jahres- prognose für Erlöse aus Schmutzwassergebühren beläuft sich auf 52,26 Mio. € und übertrifft den Vorjahreswert (51,12 Mio. €) um 2,2%.
Der Wirtschaftsplan 2018 sieht eine anteilige Auflösung (1,6 Mio. €) der im vorangegangenen Kalkulationszeitraum gebildeten Gebührenausgleichsverpflichtung vor. Da die Gebührenausgleichsverpflichtung jedoch bereits im Jahresabschluss 2016 (nach Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2018) vollständig für den Ausgleich einer Unterdeckung des Gebührenbereichs herangezogen wurde, stehen für 2018 diese Mittel nicht mehr zur Verfügung. Die Jahresprognose wird entsprechend angepasst.
Die Auflösung der empfangenen Zuschüsse wurde vorsichtig kalkuliert. Die Planwerte werden für die Gebührenbereiche Schmutzwasser und Regenwasser jeweils um gut 100 T€ übertroffen.
Die gebührenrelevante Fläche liegt für 2018 bei 29,95 km². Der Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert (30,17 km²) ist auf Abkopplungen von der RW-Kanalisation zurückzuführen. In den Flächenrückgang fließen ein: die Entsiegelung befestigter Flächen auf einem Kasernengelände und auch im Bereich der „Wasserstadt Limmer“, die jetzt beide aus der Niederschlagswasserentsorgung durch die SEH herausfallen. Für die genannten und einige andere Fälle waren Gebühren für Vorjahre in Höhe von insgesamt 598 T€ zu erstatten.
Der Wirtschaftsplan sieht einen Verbrauch der Gebührenausgleichsverpflichtung in Höhe von 1,5 Mio. € vor. Um den vorstehend erläuterten Erlösrückgang zu kompensieren und eine Unterdeckung im Gebührenbereich RW abzuwenden wird der Verbrauch der Gebührenausgleichsverpflichtung um 0,4 Mio. € auf 1,9 Mio. € hochgesetzt.
Die Erlöse aus Grundwasser und Sonstigem Wasser hängen wesentlich von privater Bautätigkeit ab und sind schwer zu planen. Die Gesamthöhe der Erlöse aus Grund- und Sonstigem Wasser liegt mit 994 T€ um 184 T€ / 23 % über dem Planwert, bleibt aber deutlich hinter dem Vorjahreswert zurück, der im Gegensatz zu 2018 durch extrem hohe Niederschläge geprägt war.
Die Erlöse aus Abscheider-Reinigung werden den Planwert um 405 T€ / 41,3% überschreiten. Dem Planansatz lag eine konservative Erwartungshaltung zu Grunde. Gegenüber dem Vorjahr erhöhen sich die Erlöse sowohl bei der Fettabscheiderreinigung, wie auch bei den Öl- und Benzinabscheidern um jeweils ca. 10%.
Die Jahresprognose beinhaltet zum einen die für das Jahr 2018 erhaltenen Abschläge für die Reinigung, des von den Umlandgemeinden eingeleiteten Abwassers. Diese Abschläge wurden auf Basis von Vorjahresentgelten festgesetzt. Zum zweiten fließt die Spitzabrechnung auf Basis des BAB 2018 und eine Schätzung der in 2019 erbrachten Reinigungsleistung in die Prognose ein. Die Jahresprognose beläuft sich bei Aufstellung dieses Berichts auf knapp 8,0 Mio. €. Das entspricht einer Planüberschreitung um 0,7 Mio. € / 9,4%.
Der Planwert für die Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung (12,3 Mio. €) setzt sich zusammen aus der Zielvereinbarung für den Stadtanteil (8,0 Mio. €) und dem Planansatz für die Unterhaltung der Straßenabläufe (4,3 Mio. €).
Gemäß Anforderung des BilRUG (Bilanzierungsrichtlinie – Umsetzungsgesetz) werden Erlöse aus sonstigen Tätigkeiten des Betriebes in der Gewinn- und Verlustrechnung und damit auch im Erfolgsplan bereits seit dem Jahresabschluss 2016 in einem eigenen Posten gesondert dargestellt (1.B.5). Bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes wurde die Um- gliederung noch nicht berücksichtigt. Die Umsetzung der Vorgaben - getrennter Ausweis der Erlöse aus Kantine, Stromverkauf (Photovoltaikanlage), Miet-, Pacht- und Nutzungsent- gelten - mindert die sonstigen betrieblichen Erträge (Pos.3).
Die Position sonstige betriebliche Erträge beinhaltet i.W. Erträge aus Anlagen- abgängen/Buchgewinn, Mahngebühren, Wertberichtigungen und Auflösungen von nicht mehr erforderlichen Rückstellungen. Im Grunde genommen sind das alles nicht konkret planbare Sondereffekte, die sich im Mittel über die Jahre in der Größenordnung des ange- setzten Planwertes (1 Mio. €) bewegt haben.
Der Rückgang des Aufwandes für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe ist auf deutliche Einsparungen beim Energiebezug und auf nicht genutzte Ansätze für Materialverbrauch Labor und Technik zurückzuführen. Die Jahresprognose wird gegenüber dem Plan um 1,4 Mio.€ / 15,3% gesenkt.
Zu 5. Personalaufwand
Die Reduzierung der Jahresprognose bei Löhnen und Gehältern um 1,7 Mio. € / 6,6% beruht darauf, dass nicht alle mit Personalkosten beplanten Stellen besetzt waren und dass darüber hinaus einige krankheitsbedingt ausgefallene Mitarbeiter*nnen aus der Lohnfortzahlung herausgefallen sind. Personalgewinnungsverfahren haben sich häufig länger hingezogen als geplant. Interne Nachbesetzungen haben dazu geführt, dass mit dem Besetzen der einen Stelle eine neue Vakanz entsteht. In der Position Soziale Abgaben wird die Aufwandsreduzierung aus o.g. Zusammenhängen durch die Anpassung der Pensionsrückstellung aufgezehrt. Da die der Bemessung der Höhe des Rück- stellungsbedarfes zugrundeliegenden Tabellenwerke an die gestiegene Lebenserwartung angepasst worden sind, ergibt sich für 2018 ein deutlicher Zuführungsbedarf. Die Jahres- prognose für Soziale Abgaben wird um 0,2 Mio. € / 2,5% ca. 8,0 Mio. € angehoben. Damit ergibt sich ein Personalaufwand von insgesamt 31,5 Mio. € (1,5 Mio. € / 4,4% unter Plan).
Der Aufwand für Abschreibungen wird den Planansatz um ca. 1,1 Mio. € / 4% überschreiten. Bereits im Jahresabschluss 2017 zeigte sich ein Anstieg aus der Aktivierung von lang- jährigen Anlagen in Bau. In 2018 wurden weitere Anlagen fertiggestellt.
Der Sonstige betriebliche Aufwand wird in 2018 absehbar um 1,9 Mio. € / 24,2% geringer ausfallen als geplant. Die größten Einsparungen sind beim allgemeinen Verwaltungs- aufwand (500 T€, davon 300 T€ für Unterhaltung der Gebäude) und bei Beratungskosten (700 T€) erzielt worden. Außerdem fiel der Aufwand aus Anlagenabgang geringer aus als erwartet (400 T€).
Der Planwert 2018 beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Verzinsung einer Forderung bzgl. nicht erhaltener Anteile von Straßenbaubeiträgen. Die seit Jahren bestehende For- derung gegenüber dem Fachbereich Tiefbau wurde zwischenzeitlich beglichen, so dass für 2018 hierfür keine Zinsen mehr anfallen.
Geplante und nicht in Anspruch genommene Kredite und Umschuldungen sorgen dafür, dass der Zinsaufwand um 1,1 Mio. € geringer ausfällt als bei Aufstellung des Wirtschafts- planes 2018 angenommen. Die Jahresprognose beinhaltet neben dem Aufwand für Fremd- kapital (2,2 Mio. €) Zinsaufwand aus BilMoG- und BilRUG-Bewertungen der Rückstellungen in Höhe von 1,0 Mio. €.
Nach dem Stromsteuergesetz ist die Stadtentwässerung mit der Inbetriebnahme der Block- heizkraftwerkanlage zum Energieerzeuger und Energieversorger geworden und ist damit zur Anmeldung und Entrichtung der Stromsteuer direkt an das Hauptzollamt (HZA) Hannover verpflichtet.