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Jahresabschluss 2022 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Antrag,
1. Den durch die Wirtschaftsprüfgesellschaft FIDES testierten (A5) Jahresabschluss 2022 mit den Teilen:
A1 Bilanz 2022
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2022
A3 Anhang einschließlich Anlagenspiegel, Nebenrechnung über den Unterschiedsbetrag der handelsrechtlichen und der
kalkulatorischen Abschreibung 2022
A4 Lagebericht 2022
zu beschließen.
2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner Entwicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von
16.114.071,33 € wie folgt zu verwenden:
Gewinnvortrag im JA 2021 aus Vorjahren | 10.000.000,00 € |
Jahresüberschuss 2021 | 16.039.110,08 € |
Zuführung in die Rücklagen aus dem JA 2021 | - 10.424.753,57 € |
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2021 | - 5.614.356,51 € |
ergibt Gewinnvortrag aus den Vorjahren | 10.000.000,00 € |
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Jahresüberschuss 2022 | 6.114.071,33 € |
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Bilanzgewinn 2022 | 16.114.071,33 € |
a)
5.613.693,62 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 500.377,71 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen, davon – 635.362,00 € für die Anpassung des nach § 253 (6) HGB ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrag in der Pensionsrückstellung
c) 10.000.000,00 € Vortrag auf neue Rechnung
3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom
03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis ist neutral.
Kostentabelle
Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG erteilte am 30.03.2023 gemäß Prüfungsbericht einen Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen.
Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Verweisen auf das Handelsgesetzbuch (HGB).
Das Rechnungsprüfungsamt hat nach § 34 Absatz 1 Nds. EigBetrVO den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 ohne Beanstandungen oder Bemerkungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet.
Nach § 58 Absatz 1 Nr. 10a NKomVG i. V. m. § 35 Nds. EigBetrVO beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
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Hannover / 25.04.2023