Drucksache Nr. 0904/2009 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zur Brut- und Setzzeit
in der Ratssitzung am 07.05.2009, TOP 2.7.2.

Inhalt der Drucksache:

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0904/2009 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zur Brut- und Setzzeit
in der Ratssitzung am 07.05.2009, TOP 2.7.2.

Auch dieses Jahr ist zur und während der Brut- und Setzzeit von den Hundebesitzern Unmut über den bestehenden Leinenzwang auf der Alten Bult geäußert worden. Die Bürgerinitiative „Bultgeschnupper“ hat eine Petition eingereicht, mit dem Ziel den Leinenzwang auf der Alten Bult abzuschaffen. Aufgrund der Petition wäre es sinnvoll herauszufinden, ob ein Leinenzwang in der Zeit vom 01.04. – 15.07. auf der Alten Bult überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt bzw. zweckmäßig ist.


Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wurden seitens der Stadt Untersuchungen durchgeführt bzw. gibt es fundierte und gesicherte Erkenntnisse, ob es auf der Alten Bult Bodenbrüter bzw. andere Tiere gibt, die dort ihren Nachwuchs aufziehen?
2. Wenn ja, welche Tiere sind vertreten, falls nein, warum wurde eine solche Untersuchung nicht durchgeführt?
3. Sind Vorfälle auf der Alten Bult bekannt, bei denen Hunde Wild gehetzt oder den Nachwuchs gerissen haben?

Text der Antwort


Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Leinenzwang auf der Alten Bult in der Brut- und Setzzeit nicht auf einem Verbot der Landeshauptstadt beruht und auch nicht in der Landschaftsschutzgebiet-Verordnung enthalten ist. Grundlage ist der Paragraf 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung. Die Anleinpflicht für Hunde vom 1.4. bis 15.7. ist dort generell für die „freie Landschaft“ vorgeschrieben und dient dem Schutz aller wild lebenden Tiere, unabhängig davon, ob es sich um spezielle schützenswerte Arten handelt.

Frage 1:
Wurden seitens der Stadt Untersuchungen durchgeführt bzw. gibt es fundierte und gesicherte Erkenntnisse, ob es auf der Alten Bult Bodenbrüter bzw. andere Tiere gibt, die dort ihren Nachwuchs aufziehen?

Untersuchungen zur Vogelwelt bzw. gesicherte Erkenntnisse über das Vorkommen von auf dem Boden brütenden Vögeln liegen nicht vor. Durch die hohe Nutzungsdichte (Spaziergänger, Hunde, Pferde) ist es unwahrscheinlich, dass Bodenbrüter das Areal aufsuchen. Auf der Alten Bult herrschen magere Bereiche vor, die Lebensraum u. a. für neun Heuschreckenarten (darunter stark gefährdete Arten) und seltene Wildbienenarten bieten. Die Freiflächen dienen außerdem als Nahrungsbiotop für Fledermäuse (Abendsegler, Breitflügel-Fledermaus) aus der nahen Eilenriede.

In den angrenzenden Bereichen der Eilenriede leben in bodennahen Bereichen brütende geschützte Vogelarten wie z.B. Zilpzalp oder Zaunkönig.


Frage 2:
Wenn ja, welche Tiere sind vertreten, falls nein, warum wurde eine solche Untersuchung nicht durchgeführt?

Da es wegen der Gesetzeslage für das Anleinverbot unerheblich ist, ob auf der Alten Bult Bodenbrüter oder seltene geschützte Arten tatsächlich vorhanden sind, hat die Verwaltung bisher keine derartigen Untersuchungen durchgeführt.


Frage 3:
Sind Vorfälle auf der Alten Bult bekannt, bei denen Hunde Wild gehetzt oder den Nachwuchs gerissen haben?

Vorfälle mit gehetztem oder gerissenem Wild sind nicht bekannt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Vorgänge wie das Aufscheuchen brütender Vögel, die Zerstörung von Nestern und sonstigen Gelegen und vergleichbare Vorgänge in der Regel nicht dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün oder anderen Fachbereichen gemeldet werden.



Es gilt das gesprochene Wort