Drucksache Nr. 0902/2022:
177. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Sahlkamp / "ehemalige Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0902/2022
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

177. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Sahlkamp / "ehemalige Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

dem Entwurf der 177. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 und 2 zu dieser Drucksache) sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Rand des Stadtteils Sahlkamp, südlich der Bundesautobahn A2 und umfasst die Fläche der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne.

Die militärische Nutzung der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne wurde Mitte des Jahres 2001 aufgegeben. Das Gelände soll einer zivilen und städtebaulich sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden.

Mit der Durchführung des Änderungsverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachnutzung der Militärbrache geschaffen und gleichzeitig der Bedarf an Wohnbauflächen in den Stadtteilen Sahlkamp und Vahrenheide-Bothfeld gedeckt werden. Aber auch die Nachfrage nach Büro- und Verwaltungsflächen sowie der Nahversorgung der Anwohner*innen soll mit der Entwicklung des der Ada-Lessing-Straße zugewandten Bereiches befriedigt werden.

Mit der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Rahmen der angestrebten städtebaulichen Entwicklung definiert. Darauf aufbauend trifft der parallel aufzustellende Bauungsplan Nr. 1673 die näheren Festsetzungen zur Schaffung von Baurechten.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sind sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 09. April 2010 mit Frist bis zum 12. Mai 2010 durchgeführt.
Die fachlichen Beiträge der Träger öffentlicher Belange wurden in die Begründung eingearbeitet, soweit sie die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes betreffen.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 03. Juni 2010 - 02. Juli 2010 durchgeführt.
Stellungnahmen aus diesem Beteiligungsverfahren sind nicht eingegangen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 3 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt.

Das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes durchgeführt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 dieser Drucksache beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 177. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 28.03.2022