Anfrage Nr. 0902/2016:
Anfrage der CDU-Fraktion zu TopSharing in der Stadtverwaltung

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zu TopSharing in der Stadtverwaltung

„TopSharing“ wird abgeleitet von dem Begriff „Jobsharing“. Es bezeichnet das arbeitsorganisatorische Modell der Einführung von Jobsharing in Führungspositionen und bei qualifizierten Arbeitsaufgaben. Dabei basiert es auf den drei Grundprinzipien Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation und gemeinsame Verantwortung. Das „TopSharing“ ist oft für Frauen attraktiv, die nach ihrer Elternzeit in Führungspositionen zurückkehren, aber nicht in Vollzeit arbeiten wollen. Obwohl dieses Arbeitsmodell nicht neu ist, bieten es nur ca. 15 % der Unternehmen in Deutschland überhaupt an. Der europäische Vergleichswert liegt bei ca. 25 %, Großbritannien ist Spitzenreiter mit fast 50 %.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1.
Wie beurteilt die Stadtverwaltung „TopSharing“ grundsätzlich und welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung bislang mit „TopSharing“ gemacht?

2.
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilen sich einen Arbeitsplatz im sogenannten „TopSharing“-Modell bei der Stadtverwaltung (bitte eine detaillierte Auflistung nach den einzelnen Führungsebenen sowie eine Unterscheidung nach den Geschlechtern)?
3.
Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadtverwaltung das „TopSharing“ weiter auszubauen, um insbesondere hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungspositionen zu gewinnen?

Jens Seidel
Vorsitzender