Drucksache Nr. 0891/2012:
Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in eine Kindergarten-Integrationsgruppe in der Kindertagesstätte der St. Petri-Kirchengemeinde Brückstr. 3a, in Trägerschaft des ev. - luth. Stadtkirchenverbandes

Inhalt der Drucksache:

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0891/2012
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Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in eine Kindergarten-Integrationsgruppe in der Kindertagesstätte der St. Petri-Kirchengemeinde Brückstr. 3a, in Trägerschaft des ev. - luth. Stadtkirchenverbandes

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe (25 Plätze ganztags) der Kindertagesstätte der St. Petri-Kirchengemeinde, Brückstr. 3A, 30519 Hannover in Trägerschaft des des Stadtkirchenverbandes in eine Kindergarten-Integrationsgruppe mit 18 Plätzen (ganztags) umzustrukturieren und
  • dem Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.08.2012, laufende Beihilfen auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Für die Umstrukturierung der Kindergartengruppe in eine Integrationsgruppe entstehen keine Mehrkosten, da die Umsetzung der Maßnahme kostenneutral erfolgt.

Begründung des Antrages

Die 3-gruppige Kindertagesstätte der St. Petri Kirchengemeinde, Brückstr. 3a im Stadtteil Döhren, verfügt neben einer Krippengruppe mit 15 Betreuungsplätzen auch über je eine Kindergartengruppe mit 25 und 10 Betreuungsplätzen. Derzeit ist die Anzahl der Plätze in der Krippengruppe auf 12 reduziert, da die Kindertagesstätte 2 Krippenkinder im Rahmen des ''Modellvorhabens zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter von unter drei Jahren in Krippen und Kleinen Kindertagesstätten'' betreut.
Beide Kinder müssen wegen Erreichen der Altersgrenze zum 31.07.2012 die Krippe verlassen und benötigen eine adäquate Anschlussbetreuung.
Die Landeshauptstadt Hannover ist bestrebt, für alle im Rahmen des o. g. Modellprojektes betreuten Kinder eine Anschlussbetreuung zu ermöglichen. Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel besteht ferner ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kindergartenkinder mit Beeinträchtigung, der nicht mit den bereits vorhandenen 18 Integrationsplätzen abgedeckt werden kann. Der Träger beabsichtigt nun, das vorhandene Integrationsangebot zu erweitern. In der beantragten Kindergarten-Integrationsgruppe mit 18 Kindern können dann zwei bis vier Kinder mit Behinderung betreut und somit auch eine Anschlussbetreuung der eingangs genannten Krippenkinder sichergestellt werden. Eine Ausweitung der Integrationsplätze wird von der Planungsgruppe "Regionale Vereinbarung" begleitet und unterstützt.

Ein erforderlicher Gruppenraum mit 54 Quadratmetern ist vorhanden und ein zusätzlicher Intensivraum wird in der Kindertagesstätte durch Verlagerung des Personalraumes in das benachbarte Gemeindehaus eingerichtet. Umbaumaßnahmen sind nicht erforderlich.

Die personellen Voraussetzungen für die Umstrukturierung liegen vor.

Durch die Einrichtung der integrativen Gruppe entfallen im Kindergartenbereich 7 Betreuungsplätze. Der Platzverlust ist, insbesondere vor dem Hintergrund der notwenigen Anschlussbetreuung für bereits betreute Krippenkinder mit Behinderung, an diesem Standort vertretbar.

Das Niedersächsische Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - hat eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.41 
Hannover / 18.04.2012