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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
231. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / "Auf dem Empelder Rahe"
Feststellungsbeschluss
Antrag,
die 231. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.
Kostentabelle
Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1709/2013 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Nr. 0079/2014 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Das 231. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1799 "Auf dem Empelder Rahe". Mit diesem soll neben der kurzfristig zu realisierenden Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge ein
Wohngebiet für ca. 24 Wohneinheiten in Einfamilienhausbauweise vorbereitet werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 20.02.2014 beschlossene Entwurf der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes hatte mit Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 06.03.2014 bis 07.04.2014 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet.
Während der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen. Von Trägern öffentlicher Belange liegen aus diesem Verfahrensschritt ebenfalls keine Stellungnahmen vor, die die Darstellungsebene des Flächennutzungsplans betreffen. Insofern liegen Stellungnahmen, über die zu entscheiden wäre, nicht vor.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die weiterhin gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Zusammenfassende Erklärung
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 231. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:
Anlage 1 - Zeichnerische Darstellung zur 231. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2 - Begründung zur 231. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 4 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
61.15
Hannover / 30.04.2014