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Besetzung des Aufsichtsrates der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG mbH)
Antrag, zu beschließen:
1) Der Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH Herrn Detlef Schmidt als Mitglied des Aufsichtsrates abzuberufen.
2) Der Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH Herrn Michael Klie als Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Aufsichtsratsmitglieder der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG mbH) werden gemäß § 16 (1) Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages der VVG mbH von der Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen. Gemäß § 103 AktG kann die Gesellschafterversammlung Aufsichtsratsmitglieder jederzeit abberufen. In der Gesellschafterversammlung der VVG mbH sind die Gesellschafter mit den folgenden Anteilen vertreten:
Landeshauptstadt Hannover 80,49 %
Region Hannover 19,51 %.
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 22.04.2004 den Wechsel im Aufsichtsrat der VVG mbH und den Vorschlag zur Nachfolge mitgeteilt.
Dez. II
Hannover / 23.04.2004