Anfrage Nr. 0876/2019:
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Rauchverboten in den Sisha-Bars Hannover

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Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Rauchverboten in den Sisha-Bars Hannover

Die Stadt Hannover führte zuletzt verstärkt Kontrollen in den Shisha-Bars durch und sprach aufgrund des nicht
beachteten Nichtraucherschutzes Raucherbote aus. Erst Anfang Februar waren zwei Frauen in Peine aufgrund
einer Kohlenmonoxid-Vergiftung in einer Shisha-Bar bewusstlos zusammengebrochen. Als Grund für die
derzeitigen Rauchverbote in Hannover gilt jedoch nicht ein Zuviel an Kohlenmonoxid in der Luft. Eine gesetzliche
Obergrenze zur Einhaltung bestimmter Kohlenmonoxid-Werte gibt es nach Auskunft der Stadt Hannover für
Besucher einer Shisha-Bar nicht; sondern nur für deren Mitarbeiter seien Grenzwerte einzuhalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch ist die Obergrenze von Kohlenmonoxid-Werten, die für die Mitarbeiter einer Shisha-Bar in
Hannover gelten?
2. Gibt es Überlegungen von Seiten der Stadt Hannover, aufgrund des Vorfalls in einer Shisha-Bar in Peine
auch eine Obergrenze der Kohlenmonoxid-Werte für Gäste einzuführen? Falls Nein, warum nicht?

Gerhard Wruck
Stellv. Fraktionsvorsitzender