Drucksache Nr. 0874/2006:
Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses

Inhalt der Drucksache:

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0874/2006
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Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses

Antrag,

a) als Vorsitzer

Mitglied Stellvertreter
Herrn Herrn
Prof. Dr. Willi Oehlerking Richter Achim Hippe
Crednerhof 7 Klausingweg 3
30455 Hannover 30457 Hannover


b) als Sachverständige für den Bereich "Städtebau"

Mitglied Mitglied
Herrn Herrn
Architekt Architekt
Dipl. Ing. Michael Koch Dipl. Ing. Lutz Schleich
Königstraße 52 Borkumer Straße 22
30175 Hannover 30163 Hannover


für weitere 5 Jahre in den Umlegungsausschuss zu wählen.

Die übrige Besetzung des Umlegungsausschusses bleibt unberührt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Benennung erfolgt auf Vorschlag des Fachbereiches Planen und Stadtentwicklung, Sachgebiet Umlegung.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Herr Prof. Dr. Oehlerking ist bereits Vorsitzender des Umlegungsausschusses, seine Amtszeit endet am 12.06.2006. Herr Hippe ist bereits der Stellvertreter von Herrn Prof. Dr. Oehlerking, seine Amtszeit endet am 06.11.2006.

Die Herren Koch und Schleich sind bis zum 25.06.2006 als Mitglieder des Umlegungsausschusses bestellt.

Alle Herren haben Ihre Bereitschaft erklärt, weitere fünf Jahre in diesem Gremium mitzuarbeiten.

Die zur Wiederwahl Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen des § 4 Absatz 2 der DVO BauGB, demnach muß der Vorsitzende des Umlegungsausschusses über die Befähigung zum Richteramt sowie ein Fachmitglied des Umlegungsausschusses über die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung "Hochbau" oder "Städtebau" oder einer der Fachrichtungen "Bauingenieurwesen" verfügen.

Der Vorsitzende und die Fachmitglieder des Umlegungsausschusses sind nach § 5 Abs. 1 der Durchführungsverordnung vom Rat durch Einzelwahl für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen.

Die Wiederwahl ist zulässig.

10.10 
Hannover / 12.04.2006