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Sanierung des Daches der Sporthalle im Sportpark Wettbergen
Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 KomHKVO für die Sanierung des Daches der Sporthalle im Sportpark Wettbergen durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit) und
2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn durch den Verwaltungsausschuss (finanzielle Zuständigkeit),
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von den Maßnahme profitieren alle Nutzer*innen der Sporthalle in gleichem Maße.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42401 | Sportstätten |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Sach- und Dienstleistungen |
€1,423,000.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€1,423,000.00) |
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Die Finanzierung erfolgt über in den Vorjahren für diese Maßnahme gebildete Rückstellungen im TH 52. In den Kosten ist ein Sicherheitszuschlag von 15 % enthalten. Zur teilweisen Refinanzierung der Maßnahme wird die Verwaltung parallel zum Beratungslauf dieser Drucksache Förderanträge für Landes- und Bundesprogramme stellen
Begründung des Antrages
Das Dach der Sporthalle im Sportpark Wettbergen ist stark sanierungsbedürftig. Aufgrund des Zustandes des Daches kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Wassereinbrüchen. Das Dach muss deshalb dringend saniert werden, um die dauerhafte Nutzbarkeit der Sporthalle sicherzustellen. Im Rahmen der geplanten Dachsanierung muss auch die Entwässerung, die nicht mehr technischen und gesetzlichen Anforderungen entspricht, erneuert werden. Darüber hinaus hat sich bei Untersuchungen herausgestellt, dass die Innendecke der Sporthalle nicht mehr dauerhaft sicher ist. Es soll deshalb in dem Zuge eine neue ballwurfsichere Decke inklusive Beleuchtung gemäß Stand der Technik installiert werden. Außerdem sollen der Prallschutz an den Sporthallenwänden erneuert und die übrigen Wandbereiche gestrichen werden. Weitere Details zu den geplanten Maßnahmen können der anliegenden Maßnahmenbeschreibung entnommen werden.
Die Maßnahme soll nach Beschluss, weitergehender Planung und Ausschreibung voraussichtlich im Herbst 2022 umgesetzt werden.
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Hannover / Mar 18, 2022